Keine Wortmeldungen.
Herr Texter beantragt aus Termingründen den Tausch der Tagesordnungspunkte 3 und 4.
Der Kulturausschuss stimmt dem einvernehmlich zu.
Die Beratung des TOP 4 erfolgt zeitlich vor TOP 3.
Frau Lenné hinterfragt, warum hiermit ein unterjähriger Kulturmittelantrag vorgelegt werde. Man habe sich darauf verständigt, Restmittel gesamthaft vor der Sommerpause neu auszuschreiben und in der Sitzung nach dieser zu beraten. So sehr sie den Antrag nachvollziehen könne, könne man nicht einfach Gelder unter der Hand weitergeben. Dies sei nicht fair gegenüber anderen Antragstellern. Sie plädiert für den Rückfluss der Mittel in die Restmittel und deren gesamthafte Ausschreibung zur Sommerpause.
Herr Textermerkt an, dass es sich hier um denselben Antragsteller zu zwei Projekten handele.
Frau Bendt-Soetedjo teilt die Auffassung von Frau Lenné, auch wenn sie die Durchführung des Kindertheaters befürworte. Man habe es immer so gehandhabt, dass freiwerdende Mittel nicht einfach weitergegeben werden. Vor dem Hintergrund der professionellen Betreuung des Kindertheaters durch die Pädagogin des KörberHauses hinterfragt sie zudem die Nichtweiterführbarkeit.
Frau Garbersmutmaßt, dass das Theaterfestival noch in diesem Schuljahr stattfinden solle, was Frau Thorbeck bestätigt. Somit bestünde für diese Projekt nicht die Möglichkeit bis nach der Sommerpause zu warten. Sie spricht sich für die Förderung aus.
Herr Walter stimmt Frau Lenné zu. Er stellt fest, dass es sich hier nicht um das durch die Theaterpädagogin begleitete Projekt des Studio Lichtwark handele. Das vorliegende Projekt werde von freien Trägern durchgeführt. Er fände es bedauerlich, wenn das Projekt nicht durchgeführt werden könnte.
Frau Schreiter erinnert daran, dass man die beantragten Mittel für dieses Projekt damals bei der Mittevergabe stark gekürzt hatte. Auch sie empfindet die Umwidmung schwierig, da andere Antragsteller außen vorgelassen würden.
Frau Strehlow möchte wissen, wann das Projekt durchgeführt werden würde.
Frau Thorbeck erklärt, dass das Theaterfestival Ende Mai durchgeführt wird.
Herr Texter lässt über die Vorlage abstimmen.
Der Kulturausschuss lehnt die Beschlussvorlage mehrheitlich mit 6 Gegenstimmen (SPD und Grüne) gegen 5 Zustimmungen (CDU und AfD) und bei 1 Enthaltung (DIE LINKE) ab.
Herr Jarchow stellt den Antrag seiner Fraktion vor. Er erklärt, dass seine Fraktion die vorlaufende Idee des Anbringens von Schaukästen (Drucksache 21-2069) nicht weiterverfolge. Hinsichtlich der vorangegangenen Diskussion zur Örtlichkeit in der Bezirksversammlung merkt er an, dass er jeden Ort - auch den ungeeignetsten - für die Darstellung des Grundgesetzes für geeignet halte. Er sei jedoch auch offen dafür, über einen Ort nachzudenken, sollte sich dies im politischen Diskurs herausstellen.
Frau Strehlow stellt fest, dass es sich bei der Neugestaltung der Bahnunterführung um ein lang andauerndes Thema handele, das mittlerweile in den RISE-Bereich verschoben wurde. Sie stellt die Frage, wie die Schrift an den Wänden angebracht werden solle, ohne dass sie beschmiert werde. Weiterhin merkt sie an, dass das eigentliche Ziel eine vernünftige Beleuchtung der Bahnunterführung sei und bittet dies im Auge zu behalten.
Frau Garbers erklärt, dass die Darstellung des Grundgesetzes an verschiedenen Stellen des öffentlichen Raums denkbar sei. Sie befürwortet die Idee, wünscht jedoch eine Visualisierung des Projektes zur besseren Beurteilung im Ausschuss.
Herr Walter erklärt, dass der Vorschlag aus seiner Sicht die vorhandenen Problemevon Beleuchtung, Beschmierung und Säuberung nicht löse. Er sehe keine Verbesserung zur jetzigen Situation. Er favorisiert die Möglichkeit einer einfachen Lichtinstallation, beispielsweise als Lichtvorhang mit LED-Leuchten vor dem vorhandenen Mauerwerk.
Herr Mirbach unterstützt den Vorschlag von Herrn Walter. Aus seiner Sicht sei der Ort wegen der Gefahr des Beschmierens nicht geeignet für das Grundgesetzes.
Frau Bendt-Soetedjo findet die Idee grundsätzlich gut, könne sich die Umsetzung wegen der gegebenen Demolierungsgefahr jedoch nicht an der Bahnunterführung vorstellen. Aus ihrer Sicht kommen der Beleuchtung und dem Entgegenwirken des Angstraumes die höchste Bedeutung zu. Sie befürwortet die Suche nach einer anderen Örtlichkeit.
Herr von Krenski verweist auf die zur Veranschauung im Raum befindlichen Wandtafeln, die u. A. als Wandgestaltung der U-Bahn am Jungfernstieg genutzt werden. Diese haben den Vorteil, dass sie graffitiunempfindlich und leicht zu reinigen seien. Sie stellen aufgrund ihrer Oberfläche eine künstlerische Gestaltung dar und ermöglichten bei entsprechendem Lichteinfall, den Tunnel tageshell erscheinen zu lassen. Der Vorschlag der Verwaltung wäre es nun, dieseWandtafeln mit der Beschriftung des Grundgesetzes zu verbinden.
Frau Niemeyer erklärt, das größte Problem bestünde in der Beleuchtung. Würde dem mithilfe der Wandtafeln entgegengewirkt, könne sie sich dies in Kombination mit der Anbringung des Grundgesetzes gut vorstellen.
Frau Lenné führt aus, dass die Problematik der Beschmierung des Grundgesetzes aus ihrer Sicht an jeder öffentlichen Örtlichkeit und auch für eine einfache Lichtinstallation bestünde. Das Anbringen des Grundgesetztes sei grundsätzlich demokratiefördernder als eine leere Wand an dieser Stelle. Man müsse ein Zeichen setzen, die Ausgestaltung sei diskutierbar. Sie bittet darum, die Idee weiterzuverfolgen.
Herr Jarchow betont, dass für ihn eine mögliche Beschädigung keinerlei Rolle spiele. Der Anspruch, der mit einer Beschädigung verbunden ist, sei in diesem Fall höher, da man diese im Falle des Grundgesetzes nicht dulden könne.Die aktuelle schlechte Beleuchtung des Tunnels resultiere aus der aufgesetzten Projektion. Wenn diese entfernt würde, wäre die Beleuchtung bereits jetztausreichend. Für ihn sei das Statement, das mit der Darstellung des Grundgesetzes gegeben werde, das Entscheidende. Alles andere sei lösbar.
Herr Walter äußert Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der Örtlichkeit. Bezüglich der vorgestellten Wandtafeln fragt er, nach einer möglichen Einschränkung der Verkehrssicherheit, wenn diese angestrahlt werden und reflektieren.
Herr von Krenski bestätigt die Verkehrssicherheit der Installation.
Frau Garbers merkt an, dass ein Problem auch in den Erschütterungen des Tunnels durch die Bahn liege und bittet dies zu beachten.
Herr Mirbach befürwortet eine Installation der Tafeln ohne Beschriftung mit dem Grundgesetz.
Frau Schilakowski möchte wissen, ob die Tafeln am Jungfernstieg mit Text versehen seien, was Herr von Krenski verneint.
Frau Schreiter empfindet die Örtlichkeit für die Anbringung des Grundgesetzes schwierigund spricht sich für das Finden eines anderen Ortes aus. Sie fragt, ob die vorgestellten Tafeln beidseitig angebracht werden sollen, was Herr von Krenski bestätigt. Die vorgestellten Tafeln finde sie grundsätzlich diskussionswürdig.
Frau Scherhaufer könne sich die Darstellung des Grundgesetzes an einem anderen Ort mit mehr Öffentlichkeit, wie beispielsweise dem Schlosspark oder dem KörberHaus, vorstellen. Die Verknüpfung mit dem Tunnel finde sie unglücklich.
Frau Niemeyer schlägt vor, die Verwaltung zu bitten, eine Visualisierung der hier konsensfindenden Wandtafeln mit und ohne Text zu einer der kommenden Sitzungen vorzustellen.
Frau Strehlow spricht sich dafür aus, den RISE-Prozess einzuleiten, um nicht zuletzt die Finanzierung zu sichern. Sie bittet die Fraktionen, darüber nachzudenken, wo man die Darstellung des Grundgesetzes vornehmen könne. Sie finde auch die Idee mit den bunten Lichtwasserfällen gut und empfiehlt, diese den RISE-Entwicklern mit auf den Weg zu geben.
Frau Lenné regt die Entsendung eines Berichtes an die Bezirksversammlung zum aktuellen Stand der Diskussion sowie der Abkehr von den Gestaltungsideen mit Schaukästen (Drucksache 21-2069) oder Graffitian.
Frau Thorbeck befürwortet die Vorgehensweise, den getroffenen Konsens an die Bezirksversammlung zu kommunizieren und damit den alten Prüfauftrag abzuschließen. Sie empfiehlt, die zuständige Bearbeiterin des RISE-Prozesses in den Kulturausschuss einzuladen, um den RISE-Beteiligungsprozess und den Stand der Bearbeitung vorzustellen. Dies böte die Möglichkeit, die Vorstellungen und Wünsche des Kulturausschusses direkt zu adressieren.
Herr Walter regt an, im Bericht festzuhalten, dass der Kulturausschuss die Verwaltung dazu auffordere, den Vorschlag mit den Wandtafeln weiter auszuarbeiten und möglichst zur nächsten Sitzung vorzustellen. Er benennt die Themen: Kostenrahmen, Finanzierung, Beleuchtung und Reinigung als inhaltliche Aspekte.
Der Kulturausschuss stimmt dem Vorschlag einvernehmlich zu.
Frau Lenné beantragt, die Aufnahme der Vorlage in die Controllingliste, was ebenfalls einvernehmlich beschlossen wird.
Keine Wortmeldungen.
Fragen an die Verwaltung: Erika Garbers, CDU-Fraktion
1) Wie ist der Sachstand zum Hasse Haus?
- Ist das Gutachten erstellt?
- Wird an einem Konzept für die Nutzung eines eventuell renovierten "Hasse Hauses" gearbeitet?
- Gibt es schon Kostenpläne für die Renovierung?
2) Sternwarte
- Ist die ausgeschriebene Stelle eines Koordinators für die Sternwarte schon besetzt?
- Haben sich schon Interessenten gemeldet?
_______
Herr von Krenski erklärt, dass es zu
1) keinen neuen Sachstand gebe, da die Durchführung des Gutachtens noch von Kirche und LIG diskutiert werde.
2) keinen neuen Sachstand gebe. Die Stelle sei weder ausgeschrieben oder besetzt, noch gebe es Interessenten für diese.
Frau Garbers äußert ihr Unverständnis zum Umgang mit der Stelle des Koordinators.
Herr Walter regt an, die designierte Senator:in für Bezirksangelegenheiten zu diesem Thema in den Kulturausschuss einzuladen.
Herr Texter befürwortet den Vorschlag.
Frau Thorbeck erklärt, dass die Mitglieder des Ausschusses in der letzten Sitzung vor der Sommerpause eine Übersicht über nicht vergebene Haushaltsmittel des laufenden Haushaltsjahres und etwaige Erlöse aus abgerechneten Verwendungsnachweisen erhalten werden. Die Presse werde wie gewohnt gebeten, einen entsprechenden Projektaufruf zum 31.07.2025 zu veröffentlichen.
Herr Mirbach erkundigt sich, wo die Ausschreibung zum Museumsbeirat veröffentlicht wurde.
Herr von Krenski sichert diesbezüglich Antwort zu Protokoll zu
Protokollnotiz:
Die Bergedorfer Bezirksversammlung wurde mit der Drucksache 22- 0261 über die Ausschreibung für die Wahl des Museumsbeirats informiert und ihrerseits gebeten, dies weiter zu kommunizieren. Weiterhin erfolgte eine Veröffentlichung des Ausschreibungstextes auf der Webseite der Bergedorfer Museumslandschaft sowie über die Social-Media-Kanäle Facebook und Instagram. Im Ergebnis bewarben sich für die diesjährige Wahl mehr Personen als in der gesamten Geschichte der Museumslandschaft.
Herr Walter bittet darum, die Fragen an die Verwaltung mit in die Niederschrift aufzunehmen.
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 03.02.2025 wird einvernehmlich genehmigt.