22-0227

Greifarmautomaten auf Bergedorfs Weihnachtsmarkt

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.3

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Feiler, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke

 

Diesen Winter konnte man sie auf Bergedorfs Weihnachtsmarkt an verschiedenen Ecken finden: Greifarmautomaten. Mit lauter Pop-Musik, bunten Lichter und farbenfrohen Spielzeug locken sie - meist sehr junge - Menschen auf ein Spiel ein. Das Prinzip erscheintsimpel: Nachdem man Geld eingeworfen hat, meistens einen Euro pro Spiel, kann man sein Geschick unter Beweis stellen. Mit einem Joystick oder Tasten steuert man den Greifarm an der Decke des Automaten an eine beliebige Stelle. Mit einem Knopfdruck wird der Greifarm herabgelassen, dieser öffnet sich und greift zu. Wenn man besonders geschickt war, ergattert man ein Spielzeug. So scheint es zumindest auf den ersten Blick, denn dieser Eindruck wird den potenziellen Spielenden vermittelt. Tatsächlich hat der Erfolg nichts mit Können zu tun, ausschließlich mit Glück.

 

Die Bedienungsanleitungen der Greifarmautomaten sind online einsehbar. In ihnen kann man nachlesen, wie sich der Greifarm zuvor einstellen lässt. So lässt sich beispielsweise einstellen, dass der Arm erst mit ausreichender Kraft zugreift, wenn der Einkaufspreis um ein Vielfaches erreicht wurde. In einer Anleitung ist die Rede von dem maximalen 950-fachen Einkaufswert. Sprich: Bei einem Spielzeug, das im Einkauf 0,50 Euro gekostet hat, kann der Greifarm so eingestellt werden, dass er erst mit ausreichender Kraft zugreift, nachdem insgesamt 475 Euro eingeworfen wurden. Weiterhin lassen sich zufällige Zeiten einstellen. So greift der Arm immer nach einer unterschiedlichen Minutenzahl mit ausreichend Kraft zu. Ebenso ist der Anleitung zu entnehmen, dass der Automat im automatischen Modus eine Gewinnchance von bis zu 30 Prozent für akzeptabel hält. Wird dieser Wert überschritten, wird die Kraft, mit der der Arm zugreift, reduziert.

 

Laut eines Urteils des Amtsgerichts Cottbus aus dem Jahr 2009 handelt es sich bei Greifautomaten um Glücksspiel. Dort heißt es u.a.: „Nach alledem handelt es sich bei dem Gerät keineswegs um einen Warenverkaufsautomaten, dessen Funktionsweise durch Angebot, Annahme und Warenausgabe bestimmt wäre, sondern zweifelsfrei um ein Spielgerät, denn der überragende Zeitraum der Vorganges liegt nicht in der schlichten Auswahl des gewünschten Kaufobjektes, sondern in der Bedienung des Bedienhebels, Beobachtung der Auswirkung auf den Greifer, Einschätzung dessen vertikaler Position über dem gewünschten Objekt und Greifversuch. Dies gilt umso mehr, als während des Herabfallens des Greifers kein Einfluss mehr auf diesen genommen werden kann, schon gar nicht können die unten am Greifer angebrachten Plättchen gesteuert werden.

Keiner der vorstehend genannten Personen ist es gelungen, die ausgewählte Ware in den Auswurfschacht zu befördern. Ein Kauf kam damit überhaupt nicht zustande. Gleichwohl behielt das Gerät den eingeworfenen Euro. Damit handelt es sich um ein Glücksspiel.”[1]

Wie eingehend bereits beschrieben, scheinen diese Greifarmautomaten vor allem Kinder anzusprechen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1.                Gibt es eine gemeinsame Planung der Hamburg Events GmbH, die den Weihnachtsmarkt betreibt, und des Bezirksamts, an welche Schaustell- und Gastronomiebetriebe auf dem Weihnachtsmarkt vermietet wird?

 

  1.                Welche Konzepte bzw. Auswahlkriterien liegen vor, nach denen die Betriebe ausgewählt werden?

 

  1.                Welche Kenntnis hat das Bezirksamt vorab, an welche Betriebe vermietet wird und kann das Bezirksamt einzelnen Betriebe den Stand versagen?

 

  1.                Kann ein Vertrag mit einem Betrieb durch das Bezirksamt im Nachhinein gekündigt werden, sollte dies erforderlich sein? Wenn nein: Warum nicht?

 

  1.                Wie waren die Greifarmautomaten auf dem Bergedorfer Weihnachtsmarkt hinsichtlich der Gewinnmöglichkeiten eingestellt?

 

  1.                Wie wurden diese Einstellungen durch die Hamburg Events GmbH oder das Bezirksamt überprüft? Wenn nicht: Warum nicht?

 

  1.                Wie wurde sichergestellt, dass es sich bei den Greifarmautomaten nicht um Glücksspiel handelte?

 

  1.                Wie wird der Kinder- und Jugendschutz in Bezug auf Glücksspiel auf dem Bergedorfer Weihnachtsmarkt umgesetzt?

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

--- 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.