21-1579

Gewachsene Strukturen schützen Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer oder mehrerer städtebaulicher Erhaltungsverordnungen im Bereich zwischen Wentorfer Straße und Holtenklinker Straße (Gojenberg)

Antrag

Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.2

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Jacobsen und FDP-Fraktion

BAbg. Jarchow und SPD-Fraktion

BAbg. Schindler und Fraktion Grüne Bergedorf

 

 

Das Gojenbergsviertel im östlichen Bergedorf, zwischen August-Bebel-Straße und Geesthang gelegen, ist ein städtebaulich bedeutsames Beispiel eines Stadterweiterungsgebiets. Es entstand in den 1920er Jahren nach Plänen des Stadtbaumeisters Wilhelm Krüger als - für damalige Verhältnisse - modernes Wohngebiet. Es zeichnete sich durch eine Mischung aus Mehrfamilien-, Doppel- und Einzelhäusern aus und wurde ergänzt durch eine Schule (errichtet 1910, heute Schule Ernst-Henning-Straße) und das erste Krankenhaus der damals noch eigenständigen Stadt Bergedorf am Gojenbergsweg 30 (errichtet 1911-1912).

 

Die Wohngebäude im Gojenbergsviertel verfügten über eine gehobene Ausstattung (wie beispielsweise eigene Bäder in jeder Wohnung) und entsprachen vielfach dem Ideal des "Neuen Bauens". Das äußere Erscheinungsbild wurde durch roten Backstein bestimmt und wies eine eindeutige "Bergedorfer Handschrift" auf.

 

Ein Teil der Gebäude ist heute als eingetragenes Baudenkmal bzw. als Ensemble geschützt. Für die übrigen Gebäude mangelt es an einem besonderen, über das bestehende Planrecht hinausgehenden Schutz, der den Erhalt des besonderen städtebaulichen Charakters des Gebiets sichert.

 

In den vergangenen Jahren wurden bereits an einer Reihe von Gebäuden bauliche Änderungen vorgenommen (Abbruch, Neu-, Umbau). Es ist unter Umständen zu erwarten, dass weitere Veränderungen das Erscheinungsbild des Viertels nachhaltig und gegebenenfalls in unerwünschter Weise verändern.

 

Aus diesem Grund ist zu prüfen, ob für den Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebiets eine oder mehrere städtebauliche Erhaltungsverordnungen (für das Gesamtgebiet oder für Teilgebiete) erlassen werden können. Dabei soll aufgezeigt werden, welche konstitutiven Merkmale der städtebaulichen Eigenart schutzwürdig sind. Dies erfolgt üblicherweise auf Basis einer gutachterlichen Untersuchung durch ein fachlich geeignetes Büro.

 

Im Rahmen einer solchen Untersuchung soll auch das unmittelbare Umfeld des Gojenbergsviertels auf die Bedeutung seiner städtebaulichen Gestalt hin geprüft werden. Der Untersuchungsbereich soll sich daher im Norden bis an die Südgrenze der bestehenden städtebaulichen Erhaltungsverordnung für das Villengebiet bzw. die Wentorfer Straße erstrecken. Im Süden sollen die Holtenklinker Straße, die Justus-Brinckmann-Straße und die Hermann-Löns-Höhe die Begrenzung bilden, im Osten die Straße An der Sternwarte und die Landesgrenze zu Schleswig-Holstein.

 

 

Petitum/Beschluss

Für den folgenden Bereich soll geprüft werden, ob der Erlass einer oder mehrerer Verordnungen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch begründet ist:

Südgrenze der bestehenden Erhaltungsverordnung für das Villengebiet - Wentorfer Straße - Holtenklinker Straße - Justus-Brinckmann-Straße - Hermann-Löns-Höhe - An der Sternwarte - Landesgrenze zu Schleswig-Holstein (Gojenberg).

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine gutachterliche Untersuchung zu den Fragestellungen nach Abschluss dem Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen.

Aufbauend auf den Ergebnissen dieser gutachterlichen Untersuchung soll entschieden werden, ob eine oder mehrere städtebauliche Erhaltungsverordnungen für den gesamten Bereich oder für Teilbereiche erlassen werden sollen.

 

 

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