Gewachsene Strukturen schützen - Aufstellung einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich zwischen Wentorfer Straße und Holtenklinker Straße (Gojenberg) hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung
Letzte Beratung: 03.12.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 7
Rückblick
Das Gojenbergsviertel zwischen August-Bebel-Straße und Geesthang ist ein städtebaulich bedeutsames Beispiel eines Stadterweiterungsgebiets. Es entstand in den 1920er Jahren nach Plänen des Stadtbaumeisters Wilhelm Krüger als – für damalige Verhältnisse – modernes Wohngebiet. Ein Teil der Gebäude ist heute als eingetragenes Baudenkmal gemäß § 4 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz bzw. als Ensemble gemäß § 4 Absatz 3 Denkmalschutzgesetz geschützt. Für die übrigen Gebäude mangelt es an einem besonderen, über das bestehende Planrecht hinausgehenden Schutz, der den Erhalt des besonderen städtebaulichen Charakters des Gebiets sichert.
In den vergangenen Jahren wurden bereits an einer Reihe von Gebäuden bauliche Änderungen vorgenommen (Abbruch, Neu-, Umbau), die insgesamt den städtebaulichen Charakter schon beeinträchtigen. Daher kann erwartet werden, dass weitere Veränderungen das Erscheinungsbild des Viertels nachhaltig und in unerwünschter Weise verändern.
Auf Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf vom 15.12.2022 (vgl. Drucksache 21-1579) hat das Bezirksamt geprüft, ob der Erlass einer oder mehrerer Verordnungen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs begründet ist.
Im Rahmen einer gutachterlichen Untersuchung wurden sowohl das Gojenbergsviertel als auch sein Umfeld auf die Bedeutung seiner städtebaulichen Gestalt hin analysiert. Nach erfolgter Analyse wurde ein Vorschlag zur Abgrenzung einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung für einen Bereich erarbeitet, für den eine Erhaltungssatzung begründet werden kann.
Der Vorschlag zur Abgrenzung und die geplanten Inhalte der Erhaltungsverordnungwurden am 04.10.2023 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt (vgl. Drucksache 21-1579.01). Der Stadtentwicklungsausschuss hat dem Vorschlag zugestimmt und die Bezirksamtsleiterin beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen.
Der vorgesehene Geltungsbereich und die Inhalte der Erhaltungsverordnung wurden im November 2023 mit den zu beteiligenden Hamburger Dienststellen abgestimmt. Die eingegangenen Stellungnahmen erforderten keine inhaltlichen Änderungen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde daher am 14.12.2023 von der Bezirksamtsleiterin unterzeichnet (siehe Anlage).
Der Aufstellungsbeschluss und die geplanten Inhalte der Erhaltungsverordnungwurden am 10.01.2024 im Stadtentwicklungsausschuss im öffentlichen Teil vorgestellt (vgl. Drucksache 21-1579.03). Der Stadtentwicklungsausschuss hat dem geplanten Vorgehen zugestimmt und die Bezirksamtsleiterin beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen.
Daraufhin hat das Bezirksamt einen Verordnungsentwurf samt Begründung erarbeitet, wobei die Begründung der o.g. gutachterlichen Untersuchung entsprach.
Verordnungsentwurf und Begründung wurden im April/Mai 2024 im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit den zu beteiligenden Hamburger Dienststellen abgestimmt. Die eingegangenen Stellungnahmen erforderten keine inhaltlichen Änderungen.
Parallel zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden die von der Verordnung betroffenen Eigentümer:innen mit einem Flyer über die geplante Erhaltungsverordnung informiert, der zwischen Mai und Juli 2024 per Post verschickt wurde.
Der Stadtentwicklungsausschuss wurde in seinen Sitzungen am 04.09.2024 und am 06.11.2024 mit dem Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie dem Verordnungsentwurf einschließlich der mit den Hamburger Dienststellen abgestimmten fachlichen Begründung befasst (vgl. Drucksache 21-1579.04). Ein Beschluss der Erhaltungsverordnung ist im Rahmen der Sitzungen nicht erfolgt. Seitens der Bezirkspolitik wurde am 06.11.2024 vielmehr vereinbart, zunächst eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Eigentümer:innen durchzuführen. Diese hatten sich zuvor vermehrt mit Fragen und Kritik an der geplanten Verordnung an Politik und Bezirksamt gewandt.
Die Informationsveranstaltung hat am 26.11.2024 im Haus im Park stattgefunden. Es wurden die Inhalte und Ziele der geplanten Erhaltungsverordnung vorgestellt sowie Fragen der Anwohner:innen beantwortet und mit Vertreter:innen der Bezirkspolitik und der Bezirksverwaltung diskutiert. Auf die zum 01.01.2026 anstehenden Deregulierungen im Rahmen der Novellierung der Hamburgischen Bauordnung hat das Bezirksamt hingewiesen.
In der Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf am 27.02.2025 wurde seitens der Bezirkspolitik mehrheitlich beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung Gojenberg bis zum Inkrafttreten der neuen Hamburgischen Bauordnung (HBauO) Anfang 2026 ruhen zu lassen (vgl. Drucksache 22-0249).
Aktueller Sachstand
In der Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf am 16.10.2025 wurde – einem Antrag der Fraktionen SPD und CDU folgend – seitens der Bezirkspolitik mehrheitlich beschlossen, den Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.2023 aufzuheben und das Verfahren zur Aufstellung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung einzustellen (vgl. Drucksache 22-0249).
Der Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses wurde am 12.11.2025 von der Bezirksamtsleiterin unterzeichnet (siehe Anlage).
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung zur
Kenntnis.
- Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2023
- Aufhebungsbeschluss vom 12.11.2025
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