Genitalverstümmelung in Bergedorf
Letzte Beratung: 28.04.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.5
Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Reinhard Krohn / Eugen Seiler / Herbert Meyer / Peter Winkelbach
Mit der globalen Migration verbreitet sich die grausame Tradition der Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen zunehmend auch in Europa. Schätzungen zufolge leben in Deutschland rund 75.000 Betroffene, fast 20.000 Mädchen gelten als gefährdet. Um ihnen zu helfen, hat das Kinderhilfswerk Plan jetzt ein Handbuch über Genitalverstümmelung herausgebracht. Doch wie sieht die Situation in Bergedorf aus?
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) beantwortet das Auskunftsersuchen vom 24.03.2022 wie folgt:
Die Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung stellt eine grundlegende Menschenrechtsverletzung dar. Sie verstößt gegen internationales und deutsches Recht und wird entsprechend geahndet. In einer behördenübergreifenden Initiative, unterstützt durch Plan International, hat Hamburg 2019 den Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung vorgestellt. Um Fachkräfte für dieses Thema zu sensibilisieren und im Umgang mit (drohender) weiblicher Genitalverstümmelung zu stärken, hat die Sozialbehörde am 06.02.2022 eine aktualisierte Handreichung mit dem Titel "Kooperations- und Unterstützungsmöglichkeiten bei Weiblicher Genitalverstümmelung. Möglichkeiten interdisziplinärer Fallzusammenarbeit“ veröffentlicht. Die Handreichung richtet sich an Fachkräfte in den Unterstützungssystemen Opferschutz (Schutz- und Beratungseinrichtungen), Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gesundheitssystem sowie Fachkräfte aus den Community-Gruppen und gibt einen Überblick über interdisziplinäre Handlungsmöglichkeiten in Fällen von (drohender) weiblicher Genitalverstümmelung.
Dieses vorausgeschickt, beantwortet die Sozialbehörde die Fragen unter Einbeziehung einer Stellungnahme des Fachamts für Jugend- und Familienhilfe in Bergedorf wie folgt:
Zu 1.:
Ja – unter anderem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter wurde zum Thema die genannte Handreichung erstellt. Sie enthält für die Jugendhilfe eine Anlage zur Arbeitsrichtlinie zum Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII. Kompetente Ansprechpersonen in den Bezirksämtern sind zu diesem Thema die Kinderschutzkoordinatoren. Sie sind an dem Runden Tisch gegen Weibliche Genitalverstümmelung in Hamburg, der den Schutzbrief und die Handreichung erarbeitet hat, beteiligt. Der Runde Tisch wird gemeinsam von Plan International und der Sozialbehörde geführt. Ein Informationstransfer wird so sichergestellt.
Zu 2.:
Siehe Vorbemerkung. Die Handreichung spiegelt den aktuellen Kenntnisstand wider.
Zu 3.:
Die Broschüre steht bei Plan International zum Download bereit und ist damit für alle Interessierten und zur Weitergabe an (potentielle) Betroffene verfügbar.
Zu 4.:
Siehe Antwort zu 1.
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