Fuß- und Radweg am Schleusengraben - Woran scheitert die Umsetzung genau?
Kleine Anfrage des BAbg. Noetzel, Froh und der CDU-Fraktion
In seiner Antwort auf die Anfrage „Weg am Schleusengraben“ der SPD-Fraktion (Drs. 20-1921.01) beantwortet das Bezirksamt einige Fragen nur sehr kryptisch, sodass Nachfragen geboten sind.
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage vom 26.04.2019 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Es handelt sich hierbei um zwei Grunderwerbsgeschäfte, die vor Beginn der Baumaßnahme getätigt werden müssen aber noch nicht erledigt werden konnten.
Es handelt sich um Grundstücksteilflächen im Bereich südlich der Brücken am Sander Damm. Die Ankaufverhandlungen befinden sich derzeit in der finalen Phase. Von einer konkreten Benennung der hier in Rede stehenden Flächen wird mit Hinweis auf die laufenden Verhandlungen verzichtet. Hierzu wird auf die Informationen in der Sitzung des SEA am 08.05.2019, nicht-öffentlicher Teil, verwiesen.
Die noch nicht abschließend geklärten Nutzungsfragen beziehen sich auf die Bauaktivitäten im Bereich Glasbläserhöfe 2 sowie die Planungsaktivitäten im Bereich des Stuhlrohrquartiers.
Wesentliche und auch nicht wesentliche noch nicht geklärte Rahmenbedingungen stellen per se keine Hindernisse, sondern abzuarbeitende Erfordernisse dar. Diese sind, wie bei allen größeren Bau- und Planungsvorhaben, auch hier zu bearbeiten. Dies sind regelhaft und somit auch hier Naturschutzbelange, wasserrechtliche Rahmensetzungen und Themen der Wegesicherheit einschließlich der Wegebeleuchtung.
Nein. Naturschutzrechtliche Themenstellungen sind geklärt.
a) Wenn ja, welche und seit wann ist dies bekannt?
Entfällt.
b) Sind neben der Bezirksverwaltung auch Behörden mit diesen Problemen befasst? Wenn ja, welche Behörden?
An der Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Themenstellungen hat die BUE mitgewirkt.
c) Wann wird mit einer Lösung oder Entscheidung hierzu gerechnet?
Entfällt.
d) Welche(n) Abschnitt(e) des geplanten Wegs betrifft dies?
Die naturschutzrechtlichen Themenstellungen waren in den Abschnitten 1 und 2 des geplanten Weges (von Kampbille bis Sander Damm) zu bearbeiten.
Im Norden unterquert der geplante Schleusengrabenweg die Brücken des Sander Damms, um später entlang des Projektgebietes Stuhlrohrquartier die Verbindung zum Zentrum von Bergedorf herzustellen. Unter den Brücken erfolgt eine wasserseitige Verlegung des Weges ohne den Schiffsverkehr auf dem Schleusengraben zu beeinträchtigen.
Die östlich vom Schleusengraben gelegene Anbindung zum Schilfpark ist geklärt.
a) Stehen bei diesem Vorhaben alle benötigten Grundstücke im Verwaltungsvermögen der Verwaltung? Wenn ja, warum wird dann nicht die Umsetzung begonnen? Wenn nein, welche Grundstücke nicht.
Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
b) Wie ist der genaue Sachstand bezüglich des Baus der Brücke?
Die Planung der Brücke ist fertig gestellt.
c) Wäre es möglich, den Standort der Brücke so umzuplanen, dass ein eventueller Kauf von Grundstücken oder die Beseitigung anderer Hindernisse nicht notwendig ist? Wenn ja, wo wäre dies möglich und warum wird diese Möglichkeit nicht verfolgt? Wenn nein, warum nicht?
Es wurden mehrere Optionen geprüft. Unter besonderer Berücksichtigung von städtebaulichen, landschaftsplanerischen und wirtschaftlichen Aspekten stellt der jetzt gewählte Standort mit der konkretisierten Planung die optimale Lösung dar.
Nein. Mit dem Investor des Schilfparks wurde kein städtebaulicher Vertrag geschlossen (Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans zum Schilfpark stand noch kein Investor fest.).
Zur Termin- und Maßnahmeplanung wird auf die Ausführungen im öffentlichen Teil der Sitzung des SEA vom 08.05.2019 verwiesen.
Als Baubeginn für den ersten Abschnitt (Nördliche Grundstücksgrenze B113 bis Sander Damm) ist für Oktober / November 2019 vorgesehen.
Der zweite Bauabschnitt (Unterführung unter dem Sander Damm) soll im Frühjahr 2020 sein.
Der dritte Bauabschnitt (nördlich Sander Damm bis zur Bestandswegeverbindung im Bereich Stuhlrohrstraße) soll im Herbst 2020 sein.
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