20-1921.03

Fuß- und Radweg am Schleusengraben - Woran scheitert die Umsetzung genau?

Antwort

Letzte Beratung: 27.06.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.1

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage des BAbg. Noetzel, Froh und der CDU-Fraktion

 

 

In seiner Antwort auf die Anfrage „Weg am Schleusengraben“ der SPD-Fraktion (Drs. 20-1921.01) beantwortet das Bezirksamt einige Fragen nur sehr kryptisch, sodass Nachfragen geboten sind.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage vom 26.04.2019 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. In der Antwort zu Frage 1 ist von einem dringend notwendigen Grunderwerb die Rede. Handelt es sich um einen oder mehrere notwendige Grunderwerbe, um welche Grundstücke genau und wie ist zu jedem dieser Grundstücke der Sachstand?

 

Es handelt sich hierbei um zwei Grunderwerbsgeschäfte, die vor Beginn der Baumaßnahme getätigt werden müssen aber noch nicht erledigt werden konnten.

 

Es handelt sich um Grundstücksteilflächen im Bereich südlich der Brücken am Sander Damm. Die Ankaufverhandlungen befinden sich derzeit in der finalen Phase. Von einer konkreten Benennung der hier in Rede stehenden Flächen wird mit Hinweis auf die laufenden Verhandlungen verzichtet. Hierzu wird auf die Informationen in der Sitzung des SEA am 08.05.2019, nicht-öffentlicher Teil, verwiesen.

 

 

  1. Ebenfalls ist von „noch nicht geklärten“ Nutzungsfragen die Rede. Um welche handelt es sich hier genau, welche Grundstücke sind betroffen und wie ist hierzu der Sachstand?

 

Die noch nicht abschließend geklärten Nutzungsfragen beziehen sich auf die Bauaktivitäten im Bereich Glasbläserhöfe 2 sowie die Planungsaktivitäten im Bereich des Stuhlrohrquartiers.

 

 

  1. Die noch offenen Grunderwerbs- und Nutzungsfragen werden in der Antwort als „wesentliche“ noch nicht geklärte Rahmenbedingungen genannt. Das heißt, dass es darüber hinaus noch weiter Hindernisse gibt. Um welche handelt es sich hier genau?

 

Wesentliche und auch nicht wesentliche noch nicht geklärte Rahmenbedingungen stellen per se keine Hindernisse, sondern abzuarbeitende Erfordernisse dar. Diese sind, wie bei allen größeren Bau- und Planungsvorhaben, auch hier zu bearbeiten. Dies sind regelhaft und somit auch hier Naturschutzbelange, wasserrechtliche Rahmensetzungen und Themen der Wegesicherheit einschließlich der Wegebeleuchtung.

 

 

  1. Gibt es naturschutzrechtliche Probleme bei der Umsetzung des Wegs?

 

Nein. Naturschutzrechtliche Themenstellungen sind geklärt.

 

 

a)      Wenn ja, welche und seit wann ist dies bekannt?

 

Entfällt.

 

b)      Sind neben der Bezirksverwaltung auch Behörden mit diesen Problemen befasst? Wenn ja, welche Behörden?

 

An der Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Themenstellungen hat die BUE mitgewirkt.

 

c)       Wann wird mit einer Lösung oder Entscheidung hierzu gerechnet?

 

Entfällt.

 

d)      Welche(n) Abschnitt(e) des geplanten Wegs betrifft dies?

 

Die naturschutzrechtlichen Themenstellungen waren in den Abschnitten 1 und 2 des geplanten Weges (von Kampbille bis Sander Damm) zu bearbeiten.

 

 

  1. Wie sind die Fragen zur Querung des Sander Damms geklärt?

 

Im Norden unterquert der geplante Schleusengrabenweg die Brücken des Sander Damms, um später entlang des Projektgebietes Stuhlrohrquartier die Verbindung zum Zentrum von Bergedorf herzustellen. Unter den Brücken erfolgt eine wasserseitige Verlegung des Weges ohne den Schiffsverkehr auf dem Schleusengraben zu beeinträchtigen.

 

 

  1. Die Antwort zu Frage 4 ist so zu verstehen, dass bezüglich der geplanten Brücke über den Schleusengraben (Glasbläserhöfe/Schilfpark) Grundstücksfragen keine Rolle spielen.

 

Die östlich vom Schleusengraben gelegene Anbindung zum Schilfpark ist geklärt.

 

 

a)      Stehen bei diesem Vorhaben alle benötigten Grundstücke im Verwaltungsvermögen der Verwaltung? Wenn ja, warum wird dann nicht die Umsetzung begonnen? Wenn nein, welche Grundstücke nicht.

 

Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

 

 

b)      Wie ist der genaue Sachstand bezüglich des Baus der Brücke?

 

Die Planung der Brücke ist fertig gestellt.

 

 

c)       Wäre es möglich, den Standort der Brücke so umzuplanen, dass ein eventueller Kauf von Grundstücken oder die Beseitigung anderer Hindernisse nicht notwendig ist? Wenn ja, wo wäre dies möglich und warum wird diese Möglichkeit nicht verfolgt? Wenn nein, warum nicht?

 

Es wurden mehrere Optionen geprüft. Unter besonderer Berücksichtigung von städtebaulichen, landschaftsplanerischen und wirtschaftlichen Aspekten stellt der jetzt gewählte Standort mit der konkretisierten Planung die optimale Lösung dar.

 

 

  1. Ist es richtig, dass bei Abschluss des städtebaulichen Vertrags mit dem Investor des Schilfparks die Verwaltung nicht darauf hingewiesen hat, dass bezüglich der Herstellung der Brücke über den Schleusengraben die Eigentumsverhältnisse noch nicht endgültig geklärt sind?

 

Nein. Mit dem Investor des Schilfparks wurde kein städtebaulicher Vertrag geschlossen (Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans zum Schilfpark stand noch kein Investor fest.).

 

 

  1. Wann geht der Bezirksamtsleiter davon aus, dass die Wegeverbindung zur Verfügung steht?

 

Zur Termin- und Maßnahmeplanung wird auf die Ausführungen im öffentlichen Teil der Sitzung des SEA vom 08.05.2019 verwiesen.

 

Als Baubeginn für den ersten Abschnitt (Nördliche Grundstücksgrenze B113 bis Sander Damm) ist für Oktober / November 2019 vorgesehen.

 

Der zweite Bauabschnitt (Unterführung unter dem Sander Damm) soll im Frühjahr 2020 sein.

 

Der dritte Bauabschnitt (nördlich Sander Damm bis zur Bestandswegeverbindung im Bereich Stuhlrohrstraße) soll im Herbst 2020 sein.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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