20-1921.02

Fuß- und Radweg am Schleusengraben - Woran scheitert die Umsetzung genau?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage des BAbg. Noetzel, Froh und der CDU-Fraktion

 

 

In seiner Antwort auf die Anfrage „Weg am Schleusengraben“ der SPD-Fraktion (Drs. 20-1921.01) beantwortet das Bezirksamt einige Fragen nur sehr kryptisch, sodass Nachfragen geboten sind.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. In der Antwort zu Frage 1 ist von einem dringend notwendigen Grunderwerb die Rede. Handelt es sich um einen oder mehrere notwendige Grunderwerbe, um welche Grundstücke genau und wie ist zu jedem dieser Grundstücke der Sachstand?

 

  1. Ebenfalls ist von „noch nicht geklärten“ Nutzungsfragen die Rede. Um welche handelt es sich hier genau, welche Grundstücke sind betroffen und wie ist hierzu der Sachstand?

 

  1. Die noch offenen Grunderwerbs- und Nutzungsfragen werden in der Antwort als „wesentliche“ noch nicht geklärte Rahmenbedingungen genannt. Das heißt, dass es darüber hinaus noch weiter Hindernisse gibt. Um welche handelt es sich hier genau?

 

  1. Gibt es naturschutzrechtliche Probleme bei der Umsetzung des Wegs?

 

a)      Wenn ja, welche und seit wann ist dies bekannt?

 

b)      Sind neben der Bezirksverwaltung auch Behörden mit diesen Problemen befasst? Wenn ja, welche Behörden?

 

c)       Wann wird mit einer Lösung oder Entscheidung hierzu gerechnet?

 

d)      Welche(n) Abschnitt(e) des geplanten Wegs betrifft dies?

 

 

 

  1. Wie sind die Fragen zur Querung des Sander Damms geklärt?

 

  1. Die Antwort zu Frage 4 ist so zu verstehen, dass bezüglich der geplanten Brücke über den Schleusengraben (Glasbläserhöfe/Schilfpark) Grundstücksfragen keine Rolle spielen.

 

a)      Stehen bei diesem Vorhaben alle benötigten Grundstücke im Verwaltungsvermögen der Verwaltung? Wenn ja, warum wird dann nicht die Umsetzung begonnen? Wenn nein, welche Grundstücke nicht.

 

b)      Wie ist der genaue Sachstand bezüglich des Baus der Brücke?

 

c)       Wäre es möglich, den Standort der Brücke so umzuplanen, dass ein eventueller Kauf von Grundstücken oder die Beseitigung anderer Hindernisse nicht notwendig ist? Wenn ja, wo wäre dies möglich und warum wird diese Möglichkeit nicht verfolgt? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist es richtig, dass bei Abschluss des städtebaulichen Vertrags mit dem Investor des Schilfparks die Verwaltung nicht darauf hingewiesen hat, dass bezüglich der Herstellung der Brücke über den Schleusengraben die Eigentumsverhältnisse noch nicht endgültig geklärt sind?

 

  1. Wann geht der Bezirksamtsleiter davon aus, dass die Wegeverbindung zur Verfügung steht?

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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