20-1921

Weg am Schleusengraben

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Strehlow, Gabriel und SPD-Fraktion

 

Die Herstellung einer Anbindung über einen Fuß- und Radweg entlang des Schleusengrabens an die Bergedorfer Innenstadt ist ein großes Anliegen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern in der näheren Umgebung und darüber hinaus. Tatsächlich ist dieser Fuß- und Radweg im Rahmen einer Umfrage in den umliegenden Wohnquartieren eines der zentralen Themen gewesen und bei Gesprächen mit Anwohnerinnen und Anwohnern der Glasbläserhöfe oft mit dem Hinweis versehen, dieser Weg sei ihnen bei ihrem Einzug „versprochen“ worden. Sie, aber auch viele Nettelnburger/innen nutzen den Weg bereits, obgleich er zum Spazierengehen oder als Anbindung an Bergedorfs City aufgrund der Beschaffenheit und der fehlenden Anbindung in Höhe Dello dazu nicht gut geeignet ist. Insbesondere als Fahrradweg taugt er derzeit nicht und so sind Radfahrer/innen auf den Radweg am Weidenbaumsweg angewiesen, der für die eine oder den anderen nicht so gut zu bewältigen ist, da er teilweise auf der Straße geführt wird. Es stünde Bergedorf sicher gut zu Gesicht, wenn das „Versprechen“ zeitnah eingelöst wird. Es gebe sicher viele Bürger/innen, die dann eher auf das Fahrrad umsteigen oder zu Fuß in die Innenstadt Bergedorfs gehen würden. Von großem Interesse ist auch die Weiterführung des Weges hinein in das Erholungsgebiet der Vier- und Marschlande, um auf kurzem Weg in das Landgebiet gelangen zu können.

 

Deshalb fragen wir das Bezirksamt:

1. Für welchen Zeitpunkt war oder ist die Fertigstellung geplant und welche Gründe führten zu Verzögerungen?

2. Sind alle technischen Fragen geklärt, wie z.B. die Querung des Sander Damm in Höhe Dello?

3. Sind alle planerischen Fragen geklärt?

a. Sind beispielsweise alle erforderlichen Grundstücke im Eigentum der Stadt?

b. Wann ist mit dem Bau der vorgesehenen Brücke über den Schleusengraben - Beginn und Fertigstellung - zu rechnen?

4. Es gibt Informationen, wonach die zügige Umsetzung im Wesentlichen daran scheitert, dass die Anbindung (Brücke) zum Schilfpark ungeklärt ist. Wenn dem so ist, warum wird das Teilstück einstweilen nicht ausgelassen, bzw. provisorisch hergestellt?

5. Wann und wie soll die Anbindung zum Schleusendamm erfolgen?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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