21-1848.01

Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2024 hier: Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramms; TöB-Beteiligung

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.10.2023
Sachverhalt

 

Das Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2023 wurde am 15.12.2022 von der Bezirksversammlung beschlossen (siehe Drucksache Nr. 21-1486.02).

 

Dem Stadtentwicklungsausschuss wird mit der Anlage der Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramms vorgelegt (Hinweis: Alle Änderungen sind im Änderungsmodus dargestellt.)

 

Nach Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses in der Sitzung am 06.09.2023 (nöT) wurden folgende Wohnungsbauflächen in den Entwurf aufgenommen:  

-          Leuschnerstraße, Lohbrügge (A 1_15)

-          Friedrich-Frank-Bogen, Bergedorf-West (A 2_15)

-          Wiesnerring, Bergedorf (A 2_16)

-          Sandwisch, Moorfleet (A 4_12)

 

Die Potenzialfläche Röpraredder (A1_9) wurde aus dem Wohnungsbauprogramm genommen, da der Bauantrag eingegangen ist. Ebenso die ehem. Schulfläche An der Twiete (A 1_7), weil die Fläche mit einer Dauer von acht Jahren für eine öffentlich-rechtliche Unterkunft genutzt werden soll und danach wieder für schulische Zwecke zur Verfügung stehen soll.

 

Zeitlicher Ablauf

Das Bezirksamt empfiehlt folgenden weiteren Zeitplan und Beteiligungsschritte der politischen Gremien sowie der Träger öffentlicher Belange (TÖB):

  • B-Beteiligung: Oktober 2023
  • Stadtentwicklungsausschuss 06.12.2023: Zusammenfassende Information über die wichtigsten Stellungnahmen der TÖBs, Zustimmung zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms
  • Bezirksversammlung 21.12.2023: Beschlussfassung

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Entwurf des überarbeiteten Wohnungsbauprogramms zu und fordert die Bezirksamtsleitung auf, dieB-Beteiligung vom 05.10. - 01.11.2023 durchführen zu lassen.

 

Anhänge

Entwurf des Wohnungsbauprogramms 2024