Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2024 hier: Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramms; TöB-Beteiligung
Das Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2023 wurde am 15.12.2022 von der Bezirksversammlung beschlossen (siehe Drucksache Nr. 21-1486.02).
Dem Stadtentwicklungsausschuss wird mit der Anlage der Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramms vorgelegt (Hinweis: Alle Änderungen sind im Änderungsmodus dargestellt.)
Nach Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses in der Sitzung am 06.09.2023 (nöT) wurden folgende Wohnungsbauflächen in den Entwurf aufgenommen:
- Leuschnerstraße, Lohbrügge (A 1_15)
- Friedrich-Frank-Bogen, Bergedorf-West (A 2_15)
- Wiesnerring, Bergedorf (A 2_16)
- Sandwisch, Moorfleet (A 4_12)
Die Potenzialfläche Röpraredder (A1_9) wurde aus dem Wohnungsbauprogramm genommen, da der Bauantrag eingegangen ist. Ebenso die ehem. Schulfläche An der Twiete (A 1_7), weil die Fläche mit einer Dauer von acht Jahren für eine öffentlich-rechtliche Unterkunft genutzt werden soll und danach wieder für schulische Zwecke zur Verfügung stehen soll.
Zeitlicher Ablauf
Das Bezirksamt empfiehlt folgenden weiteren Zeitplan und Beteiligungsschritte der politischen Gremien sowie der Träger öffentlicher Belange (TÖB):
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Entwurf des überarbeiteten Wohnungsbauprogramms zu und fordert die Bezirksamtsleitung auf, die TÖB-Beteiligung vom 05.10. - 01.11.2023 durchführen zu lassen.
Entwurf des Wohnungsbauprogramms 2024