21-1848.02

Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2024 hier: Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Zustimmung zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.12.2023
Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21-1848.01 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 04.10.2022 der Entwurf des Wohnungsbauprogramms für die Fortschreibung 2024 vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 05.10. - 30.10.2023 zugestimmt. Die Träger öffentlicher Belange waren aufgefordert, Stellung zu nehmen zu

a) den im Änderungsmodus kenntlich gemachten Änderungen des Entwurfs des Wohnungsbauprogramms sowie 

 

b) den neuen Flächenpotenzialen

-          Leuschnerstraße,

-          Friedrich-Frank-Bogen,

-          Wiesnerring und  

-          Sandwisch.

 

Es wurden insgesamt elf Stellungnahmen abgegeben. Die wichtigsten Anregungen, Hinweise und Bedenken zu a) hat die Verwaltung aufbereitet und nachfolgend zusammengestellt. Die Anregungen, Hinweise und Bedenken zu b) sind in der Anlage 1 aufgeführt. Die Stellungnahmen, denen gefolgt wird, wurden in den Entwurf des Wohnungsbauprogramms übernommen.

 

Zu a) Zusammenfassung der Abwägung:

 

Hinweis: Einige der allgemeinen Stellungnahmen beziehen sich auf übergeordnete Themen mit der Bitte um Ergänzung in den jeweiligen Kapiteln des Wohnungsbauprogramms. Aus Sicht des Bezirksamtes führen die umfangreichen gewünschten Ergänzungen zu einer Überfrachtung des Wohnungsbauprogramms, die es zu vermeiden gilt. Ziel des Wohnungsbauprogramms ist eine handliche Darstellung der Wohnungsbaupotenzialflächen mit einem kurzen allgemeinen Überbau. Viele der von den TÖBs genannten Themen werden in späteren Verfahren zur Entwicklung der Flächen (z.B. in Wettbewerbs- oder B-Planverfahren, Erstellung von Funktionsplänen, etc.) aufgegriffen und mit den Fachbehörden abgestimmt.

 

Beispielsweise wurde angemerkt, dass im Wohnungsbauprogramm konkrete inklusionspolitische Zielsetzungen zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum nicht explizit berücksichtigt werden. Das Bezirksamt verweist darauf, dass die Aspekte der Barrierefreiheit bei Wohnungsbauvorhaben mitgedacht werden, beispielswiese in Wettbewerbs- und Konzeptausschreibungsverfahren, bei der Weiterentwicklung von Bestandsquartieren, bei Aufstellung von neuen B-Plänen (Regelungen im Städtebaulichen Vertrag) und bei der Prüfung von Bauanträgen.

 

Weiter wird der Hinweis gegeben, dass bei Neubauvorhaben mit mehr als 100 Wohneinheiten eine Parkraumbewirtschaftung in den Bauleitplänen verankert sein soll. Das Bezirksamt folgt dieser Stellungnahme nicht mit folgender Begründung: Das Thema Parkraumbewirtschaftung sste jeweils zugleich projekt- und umfeldbezogen betrachtet werden. Zu einem Zeitpunkt, an den die Flächen in das Wohnungsbauprogramm aufgenommen werden, gibt es zum Teil noch keine dezidierten städtebaulichen und wohnungsbezogenen Konzepte. Zudem wäre für die Betrachtung der Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung eine bereichsbezogenen Auslastungsbewertung im Status quo und Planfall unter Einbeziehung diverser Dienststellen erforderlich. Dies kann soweit erforderlich zu einem späteren Zeitpunkt im Falle einer Konkretisierung der jeweiligen Planung bspw. im Zusammenhang mit einer späteren Bebauungsplanung erfolgen.

 

Neben den allgemeinen Stellungnahmen wurden konkrete Hinweise und Korrekturen zu den einzelnen Potenzialflächen abgegeben (u.a. Landschaftsprogramm, verkehrliche Anbindung, aktuelle Handlungsschritte, Besonderheiten /Restriktionen in Bezug auf Natur- und Umweltbelange etc.), die größtenteils im Entwurf ergänzt bzw. korrigiert wurden. Einige Hinweise sind zu detailliert für die Steckbriefe und wurden daher nicht aufgenommen. Das Bezirksamt verweist bei diesen Stellungnahmen darauf, dass im Rahmen der geplanten Bebauungsplanverfahren für die Flächen die Fachbehörden beteiligt werden oder dass im Rahmen der Genehmigungsverfahren die Aspekte geprüft werden. 

 

r folgende Flächen in den Vier- und Marschlanden wurde - wie bereits bei der Fortschreibung für 2022 und 2023 darum gebeten, eine Ablehnung der BUKEA in den Steckbriefen zu ergänzen:

-          A 4_6 Ochsenwerder Kirchendeich

-          A 4_7 Elversweg / Schule

-          C 4_2 Ochsenwerder Landscheideweg

-          C 4_3 Auf dem Sülzbrack

Das Bezirksamt verweist erneut darauf, dass mit der Entwicklung der Flächen das Ziel verfolgt wird, vor allem die Ortskerne weiterzuentwickeln und zu stärken. Darüber hinaus wurde für die ersten drei genannten Flächen am 18.08.2022 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Für die Fläche Sandwisch hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, dass ein konkurrierendes Verfahren zur Qualitätssicherung sowie anschließendes Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden soll, so dass auch hier die BUKEA als Träger öffentlicher Belang einbezogen wird.

 

Zu b) den neuen Flächenpotenzialen

Stellungnahmen siehe Anlage 1

 

Hinweis zu der neu aufgenommenen Potenzialfläche „Wiesnerring“:

  • Der Eigentümer hat dem Bezirksamt im Oktober 2023 mitgeteilt, dass das im Stadtentwicklungsausschuss am 07.06.2023 vorgestellte Konzept zur Weiterentwicklung des Quartiers (ergänzende Neubauten und Dachaufstockungen) aktuell nicht weiterverfolgt wird. Die energetische Sanierung der Bestandsgebäude bleibt davon unberührt und wird weiter vorangetrieben.

Vor diesem Hintergrund wurde die Fläche in die Kategorie C „Flächen für eine langfristige Wohnbauentwicklung“ eingeordnet.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des Wohnungsbauprogramms für 2024 zu und empfiehlt der Bezirksversammlung eine entsprechende Beschlussfassung.

 

Anhänge

  1. Stellungnahmen zu den neuen Flächen
  2. Entwurf des Bergedorfer Wohnungsbauprogramms 2024