Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2023 hier: Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramms; TöB-Beteiligung
Das Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2022 wurde am 13.01.2022 vom Hauptausschuss beschlossen (siehe Drucksache Nr. 21-1193.01) und wird jährlich fortgeschrieben.
Dem Stadtentwicklungsausschuss wird mit der Anlage 1 der Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramms vorgelegt (Hinweis: Alle Änderungen wurden im Änderungsmodus vorgenommen.)
Nach Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.09.2021 wurden folgende Wohnungsbauflächen in den Entwurf aufgenommen:
- Kurt-Adams-Platz, Lohbrügge (A 1_11)
- Max-Eichholz-Ring / Binnenfeldredder, Lohbrügge (A 1_12)
- Höperfeld / Köhnckeweg, Lohbrügge (A 1_13)
- Hein-Möller-Weg, Lohbrügge (A 1_14)
- Bergedorfer Straße, Bergedorf (A 2_13)
- Schulenbrooksweg / Saarstraße, Bergedorf (A 2_14)
- P+R Anlage Lohbrügge (B 1_2)
Darüber hinaus wurde die bisherige Prüffläche Otto-Grot-Straße (B 3_1) in die Kategorie A verschoben. Die Prüfung, ob die Fläche für eine Kita benötigt wird, ist abgeschlossen. Die Fläche kann nun einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden. Im Gegenzug soll für die Fläche Felix-Jud-Ring (A 3_5) ein Interessensbekundungsverfahren für eine Kita (entspricht der planungsrechtlichen Ausweisung) durchgeführt werden, so dass diese Fläche aus dem Wohnungsbauprogramm entfällt.
Die Flächen Neuer Weg/Rektor-Ritter-Straße (A 2_9) und Konrad-Veix-Stieg (A 3_2) wurden ebenfalls gestrichen, da hier das Bauantragsverfahren läuft bzw. schon abgeschlossen wurde.
Zeitlicher Ablauf
Das Bezirksamt empfiehlt folgenden weiteren Zeitplan und Beteiligungsschritte der politischen Gremien und Träger öffentlicher Belange (TÖB):
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Entwurf des überarbeiteten Wohnungsbauprogramms zu und ersucht die Bezirksamtsleitung, die TÖB-Beteiligung vom 06.10. – 01.11.2022 durchführen zu lassen.