Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2023 - Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Zustimmung zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms
Mit der Drucksache 21-1486 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 05.10.2022 der Entwurf des Wohnungsbauprogramms für die Fortschreibung 2023 vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 06.10. - 01.11.2022 zugestimmt. Die Träger öffentlicher Belange waren aufgefordert, Stellung zu nehmen
a) zu den im Änderungsmodus kenntlich gemachten Änderungen des Entwurfs des Wohnungsbauprogramms sowie
b) zu den sieben neuen Flächenpotenzialen
- Kurt-Adams-Platz,
- Max-Eichholz-Ring / Binnenfeldredder,
- Höperfeld / Köhnckeweg,
- Hein-Möller-Weg,
- P+R Anlage Lohbrügge,
- Bergedorfer Straße und
- Schulenbrooksweg / Saarstraße.
Es wurden insgesamt zehn Stellungnahmen abgegeben. Die wichtigsten Anregungen, Hinweise und Bedenken zu a) hat die Verwaltung aufbereitet und nachfolgend zusammengestellt. Die Anregungen, Hinweise und Bedenken zu b) sind in der Anlage 1 aufgeführt. Die Stellungnahmen, denen gefolgt wird, wurden in den Entwurf des Wohnungsbauprogramms übernommen.
Zu a) Zusammenfassung der Abwägung:
In den allgemeinen Stellungnahmen zu übergeordneten Themen wird darum gebeten, zur Kommunikation der stadtentwicklungspolitischen Ziele einen Textteil zum „Hamburger Maß – Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“ in das Wohnungsbauprogramm aufzunehmen. Der Stellungnahme wird gefolgt, in dem ein Kapitel zu den Rahmenbedingungen zur baulichen Dichte bei Wohnungsbauvorhaben eingefügt wurde. In diesem wird auch auf die „Bergedorfer Charta“ des Entwicklungskonzeptes Bergedorf 20230+ und den qualitativen Grundsatz „Bergedorfer Maßstab“ eingegangen.
Neben den allgemeinen Stellungnahmen wurden konkrete Hinweise zu den einzelnen Potenzialflächen (u.a. zu Planungsrecht, Handlungsschritte, Besonderheiten /Restriktionen etc.) abgegeben, die größtenteils in den Entwurf eingearbeitet wurden. Einige Hinweise sind zu detailliert für die Steckbriefe und wurden daher nicht aufgenommen. Das Bezirksamt verweist bei diesen Stellungnahmen darauf, dass im Rahmen der geplanten Bebauungsplanverfahren für die Flächen die Fachbehörden beteiligt werden oder dass im Rahmen der Genehmigungsverfahren die Aspekte geprüft werden.
Es wurden - wie bereits bei der Fortschreibung für 2022 - folgende fünf Flächen in den Vier- und Marschlanden für eine wohnbauliche Entwicklung abgelehnt:
- A 4_3 Curslacker Deich / Tönerweg
- A 4_6 Ochsenwerder Kirchendeich
- A 4_7 Elversweg / Schule
- C 4_2 Ochsenwerder Landscheideweg
- C 4_3 Auf dem Sülzbrack
Das Bezirksamt verweist erneut darauf, dass mit der Entwicklung der Flächen das Ziel verfolgt wird, vor allem die Ortskerne weiterzuentwickeln und zu stärken. Darüber hinaus wurde für die ersten vier genannten Flächen am 18.08.2022 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des Wohnungsbauprogramms für 2023 zu und empfiehlt der Bezirksversammlung eine entsprechende Beschlussfassung.