Finanzierung der Bürgerhäuser 2023
Letzte Beratung: 24.11.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.2
Jedes Bürgerhaus erhält die Mittel für die Finanzierung einer Personalstelle, die Mittel für die anfallenden Mieten und die Mittel für die Bewirtschaftung, vgl. hierzu Drs. XIX-1508.3.
Die im Ansatz des Einzelplans 1.7 für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um die Umsetzung dieses Beschlusses zu ermöglichen. Um den Betrieb der Einrichtungen weiterhin zu ermöglichen, sind zusätzliche Mittel aus dem Quartiersfonds erforderlich.
Für die Förderung der Bürgerhäuser schlägt die Verwaltung vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses der Bürgerschaft folgende Verteilung der Mittel vor:
Bürgerhaus |
Personalkosten |
Mietkosten |
Bewirtschaftung |
Ko-Finanzierung MGH* |
Zuwendung 2023 insgesamt |
Haus brügge |
80.000,00 € |
- € |
79.500,00 € |
10.000,00 € |
169.500,00 € |
KulturA |
80.000,00 € |
178.397,52 € |
74.010,00 € |
- € |
332.407,52 € |
Bürgerhaus Allermöhe |
80.000,00 € |
8.000,00 € |
82.000,00 € |
- € |
170.000,00 € |
Westibül |
80.000,00 € |
32.500,00 € |
77.500,00 € |
- € |
190.000,00 € |
P5 |
- € |
- € |
30.000,00 € |
- € |
32.000,00 € |
Gesamt |
320.000,00 € |
218.897,52 € |
343.010,00 € |
10.000,00 € |
893.907,52 € |
Förderung Bürgerhäuser insgesamt |
893.907,52 € |
abzgl. Haushaltsansatz |
346.000,00 € |
abzgl. Sollzugang Miete KulturA |
178.397,52 € |
Benötigte Mittel QF |
369.510,00 € |
* Die Ko-Finanzierung MGH ist Bestandteil der Gesamtzuwendung und keine gesonderte Förderung, die on top gewährt wird.
Die Bezirksversammlung stimmt der Förderung der Bürgerhäuser im bezifferten Umfang zu.
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