21-1544

Finanzierung der Bürgerhäuser 2023

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.11.2022
Sachverhalt

Jedes Bürgerhaus erhält die Mittel für die Finanzierung einer Personalstelle, die Mittel für die anfallenden Mieten und die Mittel für die Bewirtschaftung, vgl. hierzu Drs. XIX-1508.3.

 

Die im Ansatz des Einzelplans 1.7 für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um die Umsetzung dieses Beschlusses zu ermöglichen. Um den Betrieb der Einrichtungen weiterhin zu ermöglichen, sind zusätzliche Mittel aus dem Quartiersfonds erforderlich.

 

Für die Förderung der Bürgerhäuser schlägt die Verwaltung vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses der Bürgerschaft folgende Verteilung der Mittel vor:

 

 

Bürgerhaus

Personalkosten

Mietkosten

Bewirtschaftung

Ko-Finanzierung MGH*

Zuwendung 2023 insgesamt

Haus brügge

80.000,00 €

-  

79.500,00 €

10.000,00 €

169.500,00 €

KulturA

80.000,00 €

178.397,52 €

74.010,00 €

-  

332.407,52 €

Bürgerhaus Allermöhe

80.000,00 €

8.000,00 €

82.000,00 €

-  

170.000,00 €

Westibül

80.000,00 €

32.500,00 €

77.500,00 €

-  

190.000,00 €

P5

-  

-  

30.000,00 €

-  

32.000,00 €

Gesamt

320.000,00 €

218.897,52 €

343.010,00 €

10.000,00 €

893.907,52 €

 

 

 

 

 

 

Förderung Bürgerhäuser insgesamt

893.907,52 € 

abzgl. Haushaltsansatz

346.000,00 €

abzgl. Sollzugang Miete KulturA

178.397,52 € 

Benötigte Mittel QF

369.510,00 € 

 

* Die Ko-Finanzierung MGH ist Bestandteil der Gesamtzuwendung und keine gesonderte Förderung, die on top gewährt wird.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung stimmt der Förderung der Bürgerhäuser im bezifferten Umfang zu.

 

Anhänge

---