Fahrradbügel am Bergedorfer Schloss
Zum Beschluss der Bezirksversammlung betr. Fahrradbügel am Bergedorfer Schloss, Drucksache 20-1432, nimmt das Denkmalschutzamt nach einem Ortstermin wie folgt Stellung:
Die Situation am Bergedorfer Schloss hinsichtlich der Möglichkeiten zum Aufstellen von Fahrradbügeln wurde bei einem Ortstermin mit Vertretern des Denkmalschutzamts, der Behörde für Umwelt und Energie und Vertreter/innen des Bezirksamts erörtert. Schnell war unter den Anwesenden der Konsens hergestellt, dass unmittelbar am Schloss und auch in anderen Bereichen im Park das Aufstellen von Fahrradbügeln mit der gestalterischen Qualität der historischen Anlage sowie dem Denkmalstatus nicht vereinbar ist. Die optische Beeinträchtigung wäre zu groß; darüber hinaus stehen in der Anlage keine geeigneten freien Flächen zur Verfügung. Auch die Pflanzungen sind ungeeignet, um darin Fahrradstellplätze in nennenswerter Anzahl unterzubringen. Daher lehnt das Denkmalschutzamt die Errichtung von Fahrradständern in der Anlage grundsätzlich ab.
Die einzige Möglichkeit wäre, im Eingangsbereich des Hans-Freese-Wegs auf dem Parkplatz einige PKW-Stellplätze für Fahrräder umzuwidmen. Möglicherweise könnte auch im Randbereich ein kleiner Abstellplatz geschaffen werden, der müsste aber entsprechend begrünt und denkmagerecht gestaltet werden.
Im Eingangsbereich von der Schlossstraße kann eine neue Informationstafel aufgestellt werden, jedoch darf diese nicht auf der Parkböschung platziert werden, sondern sollte möglichst weit aus der Anlage heraus gehalten und an der Straßenecke angebracht werden. Der bereits bestehende Wegweiser sollte dann entfernt werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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