Empfehlungen zur Zusammenstellung des neuen Jugendhilfeausschuss - Legislatur 2024 - 2029
Letzte Beratung: 30.05.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.5
Berichterstatter: Herr Thomsen
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat in seiner Sitzung vom 30.04.2024 über die Drucksache 21-2083 beraten und einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Hintergrund ist die Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses im Rahmen der Bezirksversammlungswahlen.
Ausgehend von den Erfahrungen der jetzigen Legislaturperiode möchte der JHA auf die folgenden Punkte aufmerksam machen:
An den Sitzungen des JHA nehmen sowohl die stimmberechtigten als auch die
nichtstimmberechtigten Vertreter der Freien Träger teil. Für nicht anwesende stimmberechtigte
Vertreter rücken die gewählten Stellvertreter nach. Da hier keine persönlichen Stellvertreter
festgelegt sind kommt es zu Unklarheiten wer in diesem Fall stimmberechtigt nachrückt.
Die Empfehlung des jetzigen JHA dies künftig wie folgt zu regeln:
Für abwesende stimmberechtigte Mitglieder der jeweiligen Gruppe rücken in der Reihenfolge, der auf sie bei der Wahl in der BV entfallenden Stimmen die Vertreter aus der jeweiligen Gruppe nach. Dazu müssen die Wahlergebnisse aus der BV für die Wahlen der jeweiligen Gruppe der Sitzungsleitung vorliegen. Sollten für die jeweilige Gruppe keine Vertreter als Ersatz anwesend sein, so können Vertreter aus den anderen Gruppen als stimmberechtigt für die Sitzung entsprechend des Ergebnisses der erzielten Stimmen nachrücken.
Außerdem regt der JHA an:
Angesichts einer Legislaturperiode von 5 Jahren ist es nicht auszuschließen, dass von der Bezirksversammlung gewählte Vertreter der freien Träger auf Grund persönlicher oder beruflicher Veränderungen aus dem Ausschuss ausscheiden. Um gegen Ende der Wahlperiode nicht nur auf Vorschläge zurückgreifen zu können, auf die bei der Konstituierung des Ausschusses nur marginale Stimmenanteilen entfallen sind, sollten bei Ausscheiden von einem Drittel der stimmberechtigten und nichtstimmberechtigten Vertreter die Träger im Bezirk aufgefordert werden Kandidaten zur Nachbesetzung von Ersatzmitgliedern zu machen. Aus diesem Kreis kann die Bezirksversammlung entsprechende Kandidaten als Nachrücker wählen.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung diese Anregungen bei der kommenden Konstituierung des nächsten JHA zu berücksichtigen.
Die Bezirksversammlung nimmt von der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses Kenntnis.
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