Empfehlungen zur Zusammenstellung des neuen Jugendhilfeausschuss - Legislatur 2024 - 2029
Ausgehend von den Erfahrungen der jetzigen Legislaturperiode möchte der Jugendhilfeausschuss (JHA) auf die folgenden Punkte aufmerksam machen:
Die Bezirksversammlung (BV) wählt aus den Vorschlägen der im Bezirk wirkenden freien Träger der Jugendhilfe 6 stimmberechtigte sowie 6 nicht stimmberechtigte Stellvertreter.
Die stimmberechtigten Vertreter sind die mit den meisten Stimmen in der BV bestätigten/ gewählten Vorschläge – die Stellvertreter ergeben sich aus den mit den weniger Stimmen in der BV gewählten Vorschlägen.
Eine Bergedorfer Besonderheit ist die Einteilung und Wahl entsprechend 3 Gruppen der Vorschläge:
(Hierbei kann es durchaus zu Überschneidungen kommen)
Anmerkung: eine solche feste Aufteilung ist im hamburgischen Ausführungsgesetz zum SGB VIII nicht zwingend vorgeschrieben – der entsprechende Passus im § 3 (Zusammensetzung der Jugendhilfeausschüsse) – Abs. 1 Ziff 2 lautet
„[…] Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zu berücksichtigen…“
An den Sitzungen des JHA nehmen sowohl die stimmberechtigten als auch die nichtstimmberechtigten Vertreter der Freien Träger teil. Für nicht anwesende stimmberechtigte Vertreter rücken die gewählten Stellvertreter nach. Da hier keine persönlichen Stellvertreter festgelegt sind kommt es zu Unklarheiten wer in diesem Fall stimmberechtigt nachrückt.
Die Empfehlung des jetzigen JHA dies künftig wie folgt zu regeln:
Für abwesende stimmberechtigte Mitglieder der jeweiligen Gruppe rücken in der Reihenfolge, der auf sie bei der Wahl in der BV entfallenden Stimmen die Vertreter aus der jeweiligen Gruppe nach. Dazu müssen die Wahlergebnisse aus der BV für die Wahlen der jeweiligen Gruppe der Sitzungsleitung vorliegen. Sollten für die jeweilige Gruppe keine Vertreter als Ersatz anwesend sein, so können Vertreter aus den anderen Gruppen als stimmberechtigt für die Sitzung entsprechend des Ergebnisses der erzielten Stimmen nachrücken.
Außerdem regt der JHA an:
Angesichts einer Legislaturperiode von 5 Jahren ist es nicht auszuschließen, dass von der Bezirksversammlung gewählte Vertreter der freien Träger auf Grund persönlicher oder beruflicher Veränderungen aus dem Ausschuss ausscheiden. Um gegen Ende der Wahlperiode nicht nur auf Vorschläge zurückgreifen zu können, auf die bei der Konstituierung des Ausschusses nur marginale Stimmenanteilen entfallen sind, sollten bei Ausscheiden von einem Drittel der stimmberechtigten und nichtstimmberechtigten Vertreter die Träger im Bezirk aufgefordert werden Kandidaten zur Nachbesetzung von Ersatzmitgliedern zu machen. Aus diesem Kreis kann die Bezirksversammlung entsprechende Kandidaten als Nachrücker wählen.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BV diese Anregungen bei der kommenden Konstituierung des nächsten JHA zu berücksichtigen.
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