Einrichtung von Ombudsstellen in der Jugendhilfe gemäß § 27 a Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfe- (Hmb. AG SGB VIII)
Letzte Beratung: 25.02.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.1
Berichterstatter Herr Thomsen
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben sich in ihrer Sitzung am 26.Januar 2021 mit der Drucksache 21-0672 zum Thema „Einrichtung von Ombudsstellen in der Jugendhilfe gemäß § 27 a Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch –Kinder- und Jugendhilfe- (Hmb. AG SGB VIII)“ beschäftigt.
Diese Drucksache erläutert den Anlass und die Zielsetzung zur Errichtung von Ombudsstellen, die Ausgangslage sowie einen Umsetzungsvorschlag mit konkreten Verfahrensvorschlägen für die Schaffung der Ombudsstellen.
Geplant ist zunächst ein Interessenbekundungsverfahren unter Durchführung der Sozialbehörde, mit dem Ziel, einen freien Träger für die Fachstelle Ombudsschaft auszuwählen.
Des Weiteren schlägt die Sozialbehörde vor, dass sich Interessierte an Mitarbeitende in den Jugendämtern und/oder an die Vorsitzenden oder die Fachsprecher*innen der Jugendhilfeausschüsse wenden, um sich zu informieren und ggf. ihre Bewerbung zu erklären. Über die Eignung und Benennung von Ombudspersonen entscheidet der Jugendhilfeausschuss unter Beteiligung des Jugendamtes, dabei sollen auch Kinder und Jugendliche beteiligt werden.
Der Jugendhilfeausschuss spricht sich einstimmig sowohl zum einen für die Schaffung einer Ombudsstelle als auch zum anderen für die Unterstützung der Umsetzung durch den Jugendhilfeausschuss aus.
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachausschusses an.
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