21-2114.02

Eine zusätzliche Fachkraft für Integration

Stellungnahme

Letzte Beratung: 05.11.2024 Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration Ö 6

Sachverhalt

Änderungsantrag der BAbg. Kramer und SPD-Fraktion

der BAbg. Brodbeck und Fraktion Die Grünen der BAbg. Jacobsen und FDP-Fraktion

der BAbg. Zaum, Eggebrecht und CDU-Fraktion

 

Im Bezirk Bergedorf wird seit Jahren eine gute Integrationsarbeit gemacht. Hierfür waren lange Zeit vor allem viele engagierte Ehrenamtliche verantwortlich. Die Bergedorfer für Völkerverständigung und aktuell das SerrahnEins sind hier zu nennen, ebenso die vielen Engagierten in den Migrantenselbstorganisationen. 

 

Eine neue Qualität bekam die bezirkliche Integrationsarbeit Mitte 2010 durch die neue Stelle des Integrationsbeauftragten, der auch gleich ein Integrationsleitbild („Integration gestalten Vielfalt leben“) für den Bezirk erarbeitete. Weitere gute Initiativen wie z. B. der Dialog der Kulturen und die Kinderweltreise folgten, so dass wir gemeinsam den erfolgreichen Kampf um eine Verlängerung und dann Entfristung dieser Stelle führten, um diese erfolgreiche Integrationsarbeit zu verstetigen.

 

Die steigenden Zahlen geflüchteter Menschen seit 2015 führten dann zu neuen Aufgaben und Herausforderungen für den Bezirk und die bezirkliche Integrationsfachkraft. Auch diese können und konnten wir erfolgreich bewältigen. Dies erreichen wir auch dadurch, dass wir viel Geld für Integrationsprojekte aus dem Quartiersfonds zur Verfügung stellen, allein im letzten Jahr mehr als 300.000 Euro.

 

Mit dem bereits besprochenen Projekt „Demokratie leben“ wollen wir weiteres Geld in den Bezirk holen, das wir auch für integrative Initiativen verwenden können und wollen, zum Beispiel Neuauflagen des Dialogs der Kulturen und der Kinderweltreise.

 

Im letzten Jahr haben wir mit unserem Antrag, Drucksache 21-1791, das Bezirksamt zudem aufgefordert, bei der zuständigen Behörde gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Sach- und Personalmittel für die bezirkliche Integrationsarbeit einzuwerben.

 

Des Weiteren hat sich der Bezirk mit weiteren Trägern erfolgreich um europäische Fördermittel aus dem Programm BIWAQ beworben. Im Rahmen dieses Programmes werden auch zugewanderte und geflüchtete Frauen beim beruflichen Wiedereinstieg hier vor Ort in Bergedorf durch Coaching und Lernangebote unterstützt.

 

Darüber hinaus hat das Bezirksamt 2022 und 2023 zusätzliche Stellen für die Arbeit mit Geflüchteten beantragt, wie aus der Drucksache 21-2041.01 hervorgeht. Das ist auch sinnvoll, weil die Steuerung der Versorgung der Geflüchteten in die Regelstrukturen die personellen Kapazitäten des Bezirksamtes übersteigt. Auch die von der Sozialbehörde bereit gestellten Projektmittel aus dem SIN-Topf erfordern für deren sinnvolle Steuerung einen erhöhten Arbeitsaufwand im Sozialraummanagement. Daneben brauchen die Bezirke angesichts der weiter hohen Zahl von geflüchteten Menschen dringend zumindest eine Stelle für die Koordination der Angebote für Geflüchtete.             

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

  1.  Die Bezirksversammlung begrüßt und unterstützt die Bemühungen der Bezirksamtsleiterin, weitere Personal- und Sachmittel für die Integrations- und Geflüchtetenarbeit im Bezirk einzuwerben

 

Zu den in der Drucksache 21-2024-01 dargestellten Aktivitäten bezüglich der Anmeldung zusätzlicher personeller Ressource gibt es keinen neuen Sachstand.  Mehrbedarfe in den Sachkosten konnten gegenüber der Sozialbehörde eingeworben werden. Damit stehen dem Bezirksamt Bergedorf für das Jahr 2024 ergänzende SIN-Mittel in der Höhe von insgesamt 182.500,00 Euro zur Vergung.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt schriftlich zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

  1. Die Sozialbehörde wird aufgefordert, im nächsten SGI zu den vorhandenen Ressourcen in den Regelstrukturen und in den Unterkünften und den sich daraus abzuleitenden Bedarfen zu berichten. Dabei soll auch erläutert werden, welche Bedarfe die Steuerung der erheblichen von der Sozialbehörde zusätzlich zur Verfügung gestellten Projektmittel im SIN-Bereich auslösen, wie deren Vernetzung mit den Regelsystemen und  mit  der vorhandenen sozialen Infrastruktur erfolgen kann sowie welche Kommunikations­anforderungen sich daraus ergeben und welchen zusätzlichen Arbeitsaufwand dies im Sozialraummanagement des Bezirksamtes hervorrufen wird.
  2. Die Sozialbehörde wird zudem aufgefordert, dem Bezirk eine neue Stelle für die Koordination der Angebote für Geflüchtete zu bewilligen.

Die Zugangszahlen im Bereich der Schutzsuchenden sind bereits vor dem Angriffskrieg gegen die Ukraine gestiegen und haben seit Ende Februar 2022 nochmals zugenommen. Sie bewegen sich auch in diesem Jahr auf einem sehr hohen Niveau. Zur Zugangssituation unterrichtet die Sozialbehörde regelmäßig über das Lagebild Flüchtlinge, siehe Lagebild Flüchtlinge (hamburg.de).

Die Unterbringung und Integration der Schutzsuchenden sind für die Stadtgesellschaft insgesamt aber auch auf die Regelsysteme des Staates eine hohe Herausforderung. Die Sozialbehörde bedankt sich ausdrücklich bei der Bezirksverwaltung und den Bezirksversammlungen für die hohe Solidarität und Professionalität bei der gemeinschaftlichen Bewältigung dieser Aufgabe.

Die Sozialbehörde unterstützt die Bezirke bei der Bewältigung ihrer Aufgaben unter anderem über das rderprogramm „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe“ (SIN). Bereits seit dem Jahr 2016 fördert der Senat flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe in der sozialen Infrastruktur in den Bezirken über dieses Förderprogramm „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe“ (SIN). Für das Förderprogramm SIN mit einer aktuellen Laufzeit bis zum 31.12.2027 stellt die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) den Bezirksämtern jährlich Mittel in Höhe von 5,74 Mio. Euro zur Verfügung. Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl von Schutzsuchenden wurden den Bezirksämtern zusätzliche Mittel zur Erweiterung und Umsetzung bedarfsgerechter Angebote für geflüchtete Kinder, Jugendliche, Jungerwachsene und Familien zur Verfügung gestellt. Für das Bezirksamt Bergedorf wurden die SIN-Mittel für das Jahr 2024 aufgrund von flüchtlingsbedingten Mehr­bedarfen von 727.508 Euro auf insgesamt 1.337.288 Euro erhöht.

 

Grundsätzlich liegt die bedarfsgerechte Planung der Angebote der sozialen Infrastruktur in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksämter. Dazu gehören auch die Planung und Steuerung der bezirklichen Fördersumme SIN gemäß der Förderrichtlinie. Die organisatorische Anbindung der Zuständigkeit für SIN ist hamburgweit unterschiedlich geregelt. In der Regel sind die SIN-Ansprechpersonen u.a. im Netzwerkmanagement oder bei der Leitung der Kinder- und Jugendarbeit im Fachamt Jugend- und Familien verortet. Integrationsfachkräfte und SIN-Ansprechpersonen sind zumeist unter­schiedliche Personen.

 

Im Bezirk Bergedorf wurde die Planung und Steuerung der SIN-Mittel bei der Integrationsfachkraft im Fachamt Sozialraummanagement in der Abteilung Integrierte Sozial­planung und Stadtteilentwicklung verortet. Welche Steuerungsmehrbedarfe sich im Zuge der bezirklichen Umsetzung ergeben, hängt von den bezirklichen Gegebenheiten und der bezirk­lichen Ausgestaltung ab. Diese können demnach unterschiedlich ausfallen. Das zuständige Fachreferat in der Sozialbehörde lädt alle SIN-Ansprechpersonen zu einem zweimonatigen digitalen Austausch von rund 1,5 Stunden ein.

 

Der Abgleich der SIN-Angebote mit den Regelsystemen und mit der vorhandenen sozialen Infrastruktur sowie die Fragen einer erforderlichen Vernetzung mit regionalen und überregionalen Angeboten wird bei der Beantragung der Mittel im Rahmen von sozialen Standortkonferenzen unter Beteiligung der Leitungsebene des Bezirksamtes und der für Soziales zuständigen Staatsrätin bewertet. Die Vernetzung im Alltag erfolgt in den vorhandenen Gremien und über Kooperationsbeziehungen bzw. -vereinbarungen der Träger untereinander.

 

Eine Bewertung zur Notwendigkeit sowie die daraus resultierende Entscheidung bezüglich des Stellenausbaus für die Koordination der Gesamtheit der Angebote für Geflüchtete kann nur durch das Bezirksamt erfolgen. Stellenmehrbedarfe auch ggf. befristete   sind über die planführenden Referate an die Finanzbehörde im Rahmen der üblichen Procedere zu richten (Haushaltsaufstellung, Projektstellen). Die Sozialbehörde kann diese Mehrbedarfe nur argumentativ unterstützen.

 

Vor diesem Hintergrund bittet die Sozialbehörde die Bezirksversammlung, von einer Teilnahme am Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration abzusehen.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine

       

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.