Ein Mountainbike-Trail in Bergedorf
Letzte Beratung: 19.05.2021 Umweltausschuss Ö 4
Das Bezirksamt wird mit der Drucksache 21-0337 aufgefordert, im Rahmen eines Treffens mit der Mountainbike-Community Möglichkeiten zu erörtern, um selbstgebaute Trails freizugeben.
Eine Freigabe von selbstgebauten Trails ist jedoch rechtlich nicht möglich, da das Bezirksamt nicht für die Verkehrssicherheit garantieren kann. Eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf Dritte ist ebenfalls nicht möglich, es sei denn man würde ein Areal abzäunen und der Öffentlichkeit entziehen.
Dies ist weder das Anliegen der Mountainbike-Community noch im Interesse der Öffentlichkeit.
Ein Treffen mit der Mountainbike-Community ist daher nicht zielführend.
Grundsätzlich ist noch anzumerken, dass das Fahrradfahren im Wald abseits der befestigten Wege gemäß Landeswaldgesetz nicht erlaubt ist.
Eine Ausweisung eines Mountainbike-Trails muss darüber hinaus von der BWVI u. a. in Sachen FSC-Zertifizierung geprüft werden. Aus gegebenen Anlass hat die BWVI bereits signalisiert, dass sie einem Antrag nicht zustimmen würde.
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
Keine.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.