21-0501.04

Eichhörnchenbrücken in Bergedorf

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 27.05.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.1

Sachverhalt

 

Der Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.09.2020 mit dem Antrag Drucksache 21-0501 beschäftigt und beschlossen, durch das Bezirksamt die rechtliche Zulässigkeit und Voraussetzung zur Montage von Eichhörnchenbrücken, sowie die Kosten für den Erwerb, die Montage und Unterhaltung einer Seilbrücke ermitteln zu lassen. 

 

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss am 24.09.2020 bestätigt.

 

Nachdem am 22.09.2020 ein Ortstermin stattgefunden hat, haben sich die Mitglieder des Umweltausschusses in ihrer Sitzung am 11.11.2020 einhellig dafür ausgesprochen, dass an der

Straße Am Pollhof eine Eichhörnchenbrücke als Pilotprojekt errichtet werden soll.

 

Über die Finanzierung der erforderlichen Kosten in Höhe von ca. 1.000 € aus möglichen

Restmitteln des Förder- und Gestaltungsfonds soll die Bezirksversammlung entscheiden.

 

Der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung hat sich dem Votum des Fachausschusses in seiner Sitzung am 26.11.2020 angeschlossen.

 

Aus Rückforderungen aus dem rderfonds stehen die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 1.000 € zur Verfügung und können für Errichtung einer Seilbrücke für Eichhörnchen verwendet werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung stimmt der vorgesehenen Finanzierung zu.

 

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