21-0501

Eichhörnchenbrücken in Bergedorf

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.09.2020
27.08.2020
Sachverhalt

Antrag der der BAbg. Emrich, Wegner, Froh und Fraktion der CDU

 

Eine Eichhörnchenbrücke ist eine Konstruktion, die es Eichhörnchen und anderen Kleintieren ermöglicht, gefahrlos eine vielbefahrene Straße zu überqueren. Dazu wird ein Seil in ausreichender Höhe an Bäumen befestigt und über die Straße gespannt.

 

Der enorme Flächenverbrauch in Bergedorf führt dazu, dass der Lebensraum heimischer Wildtiere zunehmend kleiner wird. In Verbindung mit der deutlichen Zunahme des Verkehrs auf den Hauptverkehrsstraßen, steigt somit die Gefahr für die Tiere von einem Auto erfasst zu werden. Zuletzt wurden zwei Eichhörnchen im Bereich der Holtenklinker Straße überfahren.

 

In Berlin-Friedrichshagen, am Müggelseedamm, gibt es bereits seit 2014 eine der wenigen in Deutschland existierenden Eichhörnchenbrücken, die ihren Zweck erfüllt und viel von den Tieren genutzt wird.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten,

1) die rechtliche Zulässigkeit und Voraussetzung zur Montage von Eichhörnchenbrücken in Bergedorf zu klären.

2) die Kosten für den Erwerb und die Montage einer Seilbrücke zu ermitteln. Dabei soll auch geprüft werden, ob die freiwillige Feuerwehr bei der Montage unterstützen kann.

3) mögliche Standorte im Bereich

- Holtenklinker Str. / Rothenhauschaussee

- Pollhof, nördlich der Autobahn

- Bergedorfer Str., zwischen Krusestr. und Fernsehturm

- Ladenbeker Furtweg, süd-westlich der B5

- Reineker Redder

zu identifizieren.

4) die Ergebnisse dem Umweltausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Anhänge

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