20-1284.01

Eckpunktepapier KörberHaus

Mitteilung

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt hat am 25. November 2016 eine Eckpunktevereinbarung mit der Körber-Stiftung abgeschlossen. Diese Vereinbarung ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt.

Die Bezirksversammlung hat am 20. Juli 2017 beschlossen, dass diese Vereinbarung den Mitgliedern der Bezirksversammlung zugeleitet werden soll (Drucksache 20-1284).

 

In der Eckpunktevereinbarung sind die Punkte unkenntlich gemacht, die aus der Sicht der Körber-Stiftung als Geschäftsgeheimnis zu werten sind. Es handelt sich um finanzielle Eckpunkte, deren Veröffentlichung die Verhandlungsposition der Körber-Stiftung und des Bezirksamtes Bergedorf im weiteren Erstellungsprozess erheblich verschlechtern könnte. Eine Veröffentlichungspflicht besteht daher nicht. Die entsprechenden Passagen können erst nach Fertigstellung des KörberHauses und Abschluss der Mietverträge veffentlicht werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

Eckpunktepapier zum KörberHaus vom 25.11.2016

Raumprogramm Auslobungstext

Erläuterungstext Raumprogramm Auslobungstext

Überlassungsvertrag