Eckpunktepapier KörberHaus
Antrag des BAbg. Wegner und Fraktion der CDU
Wie das Bezirksamt im Rahmen der kleinen Anfrage 20-1243.01 „Liegt zwischen Bezirksamt und Körberstiftung eine Vereinbarung vor, über die die Bezirksversammlung im Unklaren gelassen wurde?“ mitteilte, gibt es eine Vereinbarung über die Eckpunkte der Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt Bergedorf sowie der Körber Stiftung zur Realisierung des KörberHauses. Datum der Unterzeichnung soll der 25.11.2016 gewesen sein.
Auch wenn die Entwicklung des KörberHauses kontinuierlich Gegenstand in den Beratungen der Bezirksversammlung sowie ihrer Ausschüsse gewesen ist, hat es das Bezirksamt erst im April 2017, im Rahmen der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts des Bezirksamts für das Jahr 2016, für nötig erachtet, die Existenz dieses Eckpunktepapiers zu erwähnen. Eine Veröffentlichung des Eckpunktepapiers ist weiterhin nicht erfolgt.
Auch wenn das Bezirksamt in o.g. Antwort darauf hinweist, dass die Inhalte des Eckpunktepapiers sich größtenteils wortgleich in den Ausschreibungsunterlagen zum Realisierungswettbewerb wiederfinden, ist es doch von öffentlichem Interesse, den genauen Wortlaut aus dem November 2016 zwischen dem Bezirksamt und der Körber Stiftung zu kennen.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt leitet den Mitgliedern der Bezirksversammlung umgehend das gesamte Eckpunktepapier vom 25.11.2016 zu.
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