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Denkmalschutz in Bergedorf

Antrag

Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.8

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Kramer und SPD-Fraktion

Der Bezirk Bergedorf hat eine reichhaltige Bautradition. Neben sehr alten Fachwerkhäusern im Stadtzentrum und in den Vier- und Marschlanden gibt es auch viele Gebäude aus dem 18. und 19. Jahrhundert sowie der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Hierbei verfügt der Bezirk teilweise noch über sehr einheitliche Ensembles, wie im Reetwerder oder auch im Bergedorfer Villengebiet. Hinzu kommen schöne Beispiele der Industriearchitektur, wie z. B, die Stuhlrohrhallen. Diese alte Bausubstanz macht einen wesentlichen Teil des Charmes des Bezirks aus und prägt zum Teil das Stadtbild.

Diese Gebäude stehen in der Regel unter Denkmal- oder Ensembleschutz und/oder befinden sich in Bereichen, in denen eine Erhaltungsverordnung gilt. Das schützt sie aber nicht immer vor Abriss, z. B. weil sie seit Jahren leer stehen und/oder nicht instandgehalten werden. Beispiele für bedrohte Gebäude finden sich in der Alten Holstenstraße 45 bis 47 oder auch im Sachsentor 10 und 17.

Mit den alten Gebäuden ist oft auch das schützenswerte Stadtbild gefährdet, weil ein geplanter Neubau sich städtebaulich nicht einfügt. Die Notwendigkeit, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, damit es sich alle Menschen leisten können, in unserem liebens- und lebenswerten Bezirk zu wohnen, erhöht den Druck auf die alte Bausubstanz und das historische Stadtbild. Dabei muss ein Neubau nicht zwangsweise das Stadtbild zerstören, wie es der Neubau in der Alten Holstenstraße 59 gezeigt hat.

Wenn wir aber unser historisches Stadtbild erhalten wollen, müssen wir früher und konsequenter für den Schutz unserer Denkmäler, Ensembles und Erhaltungsgebiete sorgen. Ein Baustein dafür könnte es sein, die Bauausschüsse frühzeitig über Abriss- und Bauanträge zu informieren, wenn diese Gebäude betreffen, die unter Denkmal- oder Ensembleschutz stehen und/oder in Gebieten liegen, für die eine Erhaltungsverordnung gilt. Der Bauausschuss bzw. der Unterausschuss Bau könnte dann frühzeitig seine Expertise einbringen.

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

  1. den Bauausschuss und den Unterausschuss Bau frühzeitig über Abriss- und Bauanträge zu informieren, wenn diese Gebäude betreffen, die unter Denkmal- oder Ensembleschutz stehen und/oder in Gebieten liegen, für die eine Erhaltungsverordnung gilt, und diese Anträge im jeweiligen Ausschuss zeitnah nach Eingang vorzustellen.
  1. den Bauausschuss und den Unterausschuss Bau regelmäßig über den Fortgang der Verfahren zu den Abriss- und Bauanträgen zu den unter Punkt 1 genannten Gebäuden zu informieren.
  1. gegenüber den Antragstellenden grundsätzlich für den Erhalt und die Sanierung der unter Punkt 1 genannten Gebäude zu plädieren und entsprechend auf den Vorhabenträger bzw. die Vorhabenträgerin einzuwirken.
  1. bei leerstehenden Gebäuden im Bezirk, die die unter Punkt 1 genannten Kriterien erfüllen, frühzeitig, regelhaft und regelmäßig auf die Eigentümerin bzw. den Eigentümer einzuwirken, für den Erhalt und die Sanierung der Gebäude zu sorgen.
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Lokalisation Beta
Alte Holstenstraße

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