20-1914

Bürgerhäuser 2019 - Ergänzungsmittel

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.02.2019
Sachverhalt

 

Die im Ansatz des Einzelplans 1.7 zur Finanzierung der Bürgerhäuser zur Verfügung stehenden Mittel wurden gemäß Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.11.2018 verteilt.

 

Um die Bürgerhäuser als wichtige Säule sozialräumlicher Angebote in den Bezirken zu stärken, hat die Bürgerschaft mit Drs. 21/15373 beschlossen, für die Zuwendungen an die Bürgerhäuser ab dem Jahr 2019 eine Indexierung einzuführen. Die Aufwandsermächtigung der bezirklichen Einzelpläne für die institutionelle Förderung der Bürgerhäuser soll jährlich um 1,5 % zur Basis der Veranschlagung  des jeweiligen Vorjahres steigen. Zusätzlich wird die Aufwandsermächtigung ab 2019 um insgesamt 100.000,00 € erhöht. Dem Bezirk Bergedorf stehen somit in 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 24.950,00 € zur Verfügung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag zu vier gleichen Teilen in Höhe von jeweils 6.237,50 € auf das Haus brügge, das KulturA, das Bürgerhaus Allermöhe und das Westibül zu verteilen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss stimmt der vorgeschlagenen Verteilung zu.

 

Anhänge

 

Keine.