20-1789.03

Brücke Moorfleet

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12.02.2019
31.01.2019
Sachverhalt

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.10.2018 zur Brücke Moorfleet, Drs. 20-1789.01, wie folgt Stellung:

 

Als Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen plant die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) derzeit im Rahmen des achtstreifigen Ausbaus der Bundesautobahn A1 einen Ersatzneubau für die Norderelbbrücke. Ein wichtiger Planungsparameter dabei ist die integrale Planung einer Fuß- und Radwegequerung über die Elbe mit Anschluss an das bestehende Wegenetz. Weiterführende Bedarfe, so beispielsweise auch eine gewünschte Querung über den Holzhafengraben, sind nicht Bestandteil des Autobahnprojektes. Darüber wäre durch die jeweils zuständigen Dienststellen zu befinden.

 

Mit dem Neubau der A1- Brücke wird eine neue Fuß- und Radverkehrsverbindung über die Norderelbe geschaffen. Diese Verbindung wird auf Wilhelmsburger wie auch Moorfleeter Seite an das Radverkehrsnetz angebunden werden, jedoch südlich der A1 eingerichtet. Ob in diesem Zuge die Berücksichtigung eines Lückenschlusses für einen Rundweg um den Holzhafen möglich ist, wird als Idee in den weiteren Prozess aufgenommen und zu gegebener Zeit geprüft werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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