20-1789.02

Brücke Moorfleet

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15.01.2019
20.12.2018
Sachverhalt

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.10.2018 zur Brücke Moorfleet, Drs. 20-1789.01, wie folgt Stellung:

 

Eine Brückenverbindung über den Holzhafengraben würde zu einer erheblichen Zunahme von Freizeitnutzungen im gegenwärtig beruhigten südlichen Bereich des Holzhafens führen und damit eine deutliche Störung der Vogelwelt im EU-Vogelschutzgebiet und Naturschutzgebiet nach sich ziehen. Bei einer Weiterverfolgung des Projekts wäre eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen, die sicherlich zu einem negativen Ergebnis führen würde. Mit dem Vorhaben wäre zugleich eine Beeinträchtigung der Wirksamkeit der dortigen Ausgleichsmaßnahme zur Schaffung tidebeeinflusster Lebensräume mit ihrem Arteninventar verbunden, so dass an anderer Stelle dieses Defizit erneut auszugleichen wäre. Vor diesem Hintergrund wird das Anliegen einer Brückenverbindung über den Holzhafengraben von der BUE abgelehnt und insofern weder eine Federführung noch eine Mittelbereitstellung in Aussicht gestellt.

 

Darüber hinaus befindet sich derzeit der achtspurige Ausbau der Bundesautobahn A 1 in der vorbereitenden Planung, so dass eine etwaige Brückenkonstruktion sehr wahrscheinlich später wieder entfernt werden müsste.

Im Zusammenhang mit dieser Ausbauplanung wird zu prüfen sein, inwieweit und ggf. an welcher Stelle ein parallel verlaufender Fuß-/Radweg zur Querung der Billwerder Insel und der Norderelbe realisiert werden könnte.

 

Die aus Sicht des Grünen Netzes sinnvolle Wegeverbindung südlich der A 1 von der Unterführung Moorfleeter Deich zum Kaltehofe Hauptdeich kann somit erst im Rahmen der o.g. Planung zur A 1 und unter Berücksichtigung des südlich angrenzenden Naturschutzgebietes „Auenlandschaft Obere Tideelbe“ entschieden werden.“

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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