22-0854.01

Bleirohre in Bergedorf – Umsetzungsstand der Austauschpflicht und Schutz von Mieter*innen

Antwort

Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.1

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke

Mit der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV, in Kraft seit 23. Juni 2023) gilt seit dem 12. Januar 2026 ein vollständiges Verbot von Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen. Eigentümer*innen waren zum Austausch oder zur Stilllegung verpflichtet, bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Bundesweit sind noch rund 38.000 Gebäude betroffen überwiegend Altbauten vor 1973, besonders in Norddeutschland. Der Bezirk Bergedorf verfügt über einen erheblichen Altbaubestand.

Das Ende der Übergangsfrist bedeutet nicht, dass das Problem gelöst ist. Gerade in Bergedorf mit seinem Altbaubestand ist davon auszugehen, dass noch nicht alle Leitungen ausgetauscht wurden. Mieter*innen besonders einkommensschwache Haushalte sind auf handelnde Vermieter*innen und aktive Behörden angewiesen.

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

  1. Wie viele Gebäude im Bezirk Bergedorf verfügen nach Kenntnis des Bezirksamtes noch über Bleileitungen und in welchen Stadtteilen ist die Betroffenheit besonders hoch?

Es können keine belastbaren Angaben gemacht bzw. Schätzungen vorgenommen werden, wie viele weitere Bleileitungen es noch im Bezirk gibt.

Besonders hoch sind die Betroffenheiten in bergedorftypischen Bereichen mit sehr alter Bebauung wie z.B. in den Vier- und Marschlanden.

  1. Wie viele Meldungen über festgestellte Bleileitungen sind seit Juni 2023 beim Bezirksamt eingegangen?

Im Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt sind seit Juni 2023 163 Meldungen über Bleileitungen in Trinkwasserversorgungsanlagen eingegangen. Mehrfachmeldungen bleiben in dieser Angabe unberücksichtigt.

  1. Sind alle öffentlichen Gebäude im Bezirk insbesondere Schulen und Kitas überprüft und ggf. saniert worden? Wenn nein: Warum nicht und wann wird dies geschehen?

Dem Bezirksamt liegen keine Nachweise darüber vor, dass in bezirklichen öffentlichen Gebäuden keine Bleileitungen mehr vorhanden sind.

Innerhalb von Gebäuden wurden Bleileitungen teilweise noch bis in die 1970er Jahre verbaut.

Seit den 1990er Jahren bestehen verstärkte gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen zum Austausch von Bleileitungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Aufgrund sukzessive erfolgter Sanierungen in älteren öffentlichen Gebäuden sowie der Erkenntnisse aus der Durchsicht vorhandener baulicher und energetischer Gebäudegutachten liegen dem Bezirksamt derzeit keine Hinweise auf das Vorhandensein von Bleileitungen in öffentlichen Gebäuden vor.

Hinsichtlich der öffentlichen Gebäude anderer Dienststelle, insbesondere Schulen und Kitas erfolgt keine aktive, flächendeckende Kontrolle des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zur Erfassung von Bleileitungen. Bleileitungen werden hauptsächlich durch den Wasserversorger ausfindig gemacht und dem Fachamt gemeldet. Selten weisen Ergebnisse von Trinkwasseruntersuchungen auf Bleileitungen hin.

  1. Wie kontrolliert das Bezirksamt die Einhaltung der Austauschpflicht bei privaten Eigentümer*innen und wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden seit dem 12. Januar 2026 eingeleitet?

Nach Meldung werden die verantwortlichen Eigentümer angeschrieben und auf die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen hingewiesen. Erfolgt auf diese Anschreiben keine Rückmeldung, werden die Betroffenen erneut kontaktiert und gegebenenfalls ordnungsrechtliche Schritte geprüft.

Seit dem 12. Januar 2026 wurden im Zusammenhang mit der Austauschpflicht für Bleileitungen keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um Mieter*innen aktiv über ihr Recht auf bleifreies Trinkwasser zu informieren?

Die Information der Mieter über das Vorhandensein von Bleileitungen obliegt grundsätzlich den Eigentümern oder Verfügungsberechtigten des gemieteten Objekts.

Werden Bleifälle bekannt, macht das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt die Verantwortlichen auf ihre Pflichten zur Information von etwaigen Mietern und zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen aufmerksam.

6. Welche Förderangebote stehen Eigentümer*innen für den Rohraustausch zur Verfügung, und wie werden diese im Bezirk kommuniziert?

Es sind keine Förderangebote für Eigentümer bekannt.

Petitum/Beschluss

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Hamburg-Nord

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