Bevölkerungswarnsysteme in Bergedorf
Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.4
Auskunftsersuchen
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und der AfD Fraktion Bergedorf
Sachverhalt:
Die Warnung der Bevölkerung über digitale Warnsysteme wie KATWARN, NINA oder das Modulare Warnsystem (MoWaS) gewinnt zunehmend an Bedeutung. Bürger werden hierüber beispielsweise vor Unwettern, Großbränden, Gefahrstoffaustritten oder anderen akuten Gefahrenlagen gewarnt. Gleichzeitig stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien Warnmeldungen ausgelöst werden und welche Gefahrenlagen grundsätzlich geeignet sind, eine Bevölkerungswarnung zu rechtfertigen.
Insbesondere nach mehreren öffentlich diskutierten Wolfssichtungen und Vorfällen im Hamburger Osten – darunter auch im Bezirk Bergedorf und den Vier- und Marschlanden – besteht bei Teilen der Bevölkerung Unsicherheit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen auch bei Sichtungen größerer Wildtiere Warnmeldungen erfolgen könnten. Ebenso von Interesse ist, welche Stellen für die Auslösung entsprechender Warnungen zuständig sind, welche technischen Möglichkeiten zur regionalen Eingrenzung bestehen und welche Gebiete durch Warnmeldungen konkret erfasst werden können.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die Fragen 1 – 3 des Auskunftsersuchens wie folgt:
Die Warnung der Bevölkerung ist ein wichtiger Baustein im System einer effektiven Gefahrenabwehr und dient zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung mit Blick auf eigenverantwortliche Gefahrenvermeidung. Warnungen der Bevölkerung sind zu veranlassen, wenn als Folge einer Großeinsatzlage (beispielsweise Ausbreitung einer Schadstoffwolke nach einem Chemieunfall), einer Katastrophe (beispielsweise Flugunfall und Bahnunfall), allgemeiner Gefährdungslagen (beispielsweise Ausfall der Wasserversorgung), sowie als Folge von Unwettergefahren (beispielsweise Starkregen und Sturm) erhebliche Gesundheitsgefahren unmittelbar bevorstehen oder zu befürchten sind und ein kurzfristiges Verhalten der Bevölkerung erreicht werden soll.
Das Modulare Warnsystem (MoWaS) ist das zentrale System zur schnellen Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren- oder Schadenslagen sowie Katastrophen- und Zivilschutzfällen in Hamburg. MoWaS fungiert als eine zentrale Infrastrukturplattform:
Behörden (wie Polizei, Feuerwehr oder Bevölkerungsschutzdienststellen) können Warnmeldungen in das System eingeben oder die Eingabe veranlassen. Diese Warnmeldungen werden dann über verschiedene Warnkanäle und Warnmultiplikatoren gleichzeitig verbreitet, sodass die Bevölkerung unverzüglich über einen breiten Warnmittelmix erreicht wird. Über MoWaS können Warnungen an eine Vielzahl von Medien und Endgeräten gesendet werden:
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BIS die Fragen wie folgt:
Siehe Vorbemerkung
2. Welche Behörden, Dienststellen oder sonstigen Stellen sind jeweils für die Auslösung entsprechender Warnmeldungen zuständig?
In Hamburg gibt es für MoWaS zwei Sendestationen (beide bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS)) sowie zwei vorlagenerstellende Sendestationen, deren Warnung von den erstgenannten freigegeben werden müssen (eine bei der BIS und eine bei Hamburg Port Authority).
3. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Gefahrenlage eine Warnung der Bevölkerung über digitale Warnsysteme erforderlich macht?
Eingesetzt wird MoWaS zur Warnung der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren im Spannungs- und Verteidigungsfall, bei gegenwärtigen Gefahren in Katastrophenfällen und bei anderen Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Bevölkerung vor unmittelbaren Gefahren geschützt werden muss oder durch frühzeitige Gefahreninformation schnell und gezielt präventive Schutzmaßnahmen ergreifen können. Warnmeldungen unterstützen eine effiziente Steuerung von behördlichen Rettungs- und Hilfsmaßnahmen und helfen transparent Gerüchten vorzubeugen sowie eine kontrollierte, rationale Reaktion der Bevölkerung zu erleichtern.
Die Auswahl der erforderlichen Warnstufe (hoch, mittel, niedrig) hat Einfluss auf die zur Verfügung stehenden Warnkanäle und Warnmultiplikatoren.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen zu den Punkten 4 und 5 wie folgt:
4. Warum wurde nach den öffentlich bekannten Wolfssichtungen beziehungsweise Vorfällen im Hamburger Osten bislang keine Warnmeldung über KATWARN, NINA oder MoWaS für den Bezirk Bergedorf ausgelöst?
In den vergangenen Jahren wurden im Hamburger Osten (Jagdkreis III) folgende eindeutige C1-Wolfsnachweise (DNA-Nachweise von Speichel, Losung oder Haaren oder Totfunde, Fotofallen-Bilder, Sichtungen mit Foto- oder Video-Beleg, genetische verifizierte Risse oder Telemetrieortungen) dokumentiert und veröffentlicht (Stand: März 2026).
- 29.03.2013 Sichtung Kirchwerder Nachweis: Foto
- 24.01.2020 Sichtung Neuengamme Nachweis: Video
- 02.05.2023 Fotofalle Curslack Nachweis: Video
- 02.02.2023 Sichtung Altengamme Nachweis: Video
- 08.04.2025 Fotofalle Borghorst Nachweis: Foto
- 13.03.2026 Verkehr Curslack Nachweis: Totfund
Nicht aufgenommen wurden in dieser Liste aus dem Hamburger Osten so genannte C3-Hinweise. Darunter fallen alle unbestätigten Meldungen, bei denen ein Wolf zwar möglich, aber nicht zweifelsfrei belegbar ist. Vielfach sind dies Sichtbeobachtungen ohne Foto aus der Bevölkerung, die oft auf Verwechslungen mit großen Hunden beruhen. Die Beweislage reicht für eine Bestätigung nicht aus. Dazu zählen auch unvollständige Spurenbilder oder Fotos mit schlechter Bildqualität.
C2-Hinweise wurden aus dem Hamburger Osten in der Vergangenheit nicht dokumentiert. C2-Hinweise sind Spuren z.B. Fährten, Risse an Nutz- oder Wildtieren, Losung) die von einer ausgebildeten und erfahrenen Person (Rissgutachter, Wolfsbeauftragter) im Gelände oder anhand aussagekräftiger Dokumentation (nicht DNA) eindeutig verifiziert wurden.
Eine akute Gefährdung der Bevölkerung bestand bei den oben angegebenen Fällen nicht. Die bloße Anwesenheit eines gesunden Wolfes stellt keine unvorhersehbare Katastrophe oder akute Bedrohung dar, die ein behördliches Einschreiten per Alarmierung rechtfertigen würde. Warnsysteme wie KATWARN sind ausschließlich für akute, großflächige Katastrophen und unmittelbar lebensbedrohliche Gefahrensituationen (Großbrände, Extremwetter oder Amoklagen) vorgesehen. Eine inflationäre Nutzung für Wildtiersichtungen könnte zu einer Gewöhnung der Bevölkerung führen und die Warnwirkung des Systems im echten Ernstfall schwächen.
5. Wird das Auftreten von Wölfen im Bereich von Wohngebieten, Schulen, Kitas, Spielplätzen oder Weideflächen grundsätzlich als mögliche Gefahrenlage eingestuft?
Falls nein: Warum nicht?
Ein gesunder Wolf meidet den Kontakt zu Menschen und stellt keine unmittelbare Bedrohung dar. Das gelegentliche Durchqueren von Siedlungen gehört zum normalen Verhalten insbesondere von wandernden Wölfen. Eine Gefahrenlage ist nur gegeben, wenn sich Menschen aktiv an den Wolf annähern und diesen in eine Zwangslage bringen, wie im Frühjahr 2026 in Hamburg-Altona geschehen, oder bei dem Menschen gegenüber auffälligen Wölfen (siehe hierzu: BfN Schriften 502 -Konzept zum Umgang mit Wölfen, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten https://bfn.bsz-bw.de/files/180/Skript_502.pdf).
---
---
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.