22-0837

Bevölkerungswarnsysteme in Bergedorf

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.4

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und der AfD Fraktion Bergedorf


Sachverhalt:

Die Warnung der Bevölkerung über digitale Warnsysteme wie KATWARN, NINA oder das Modulare Warnsystem (MoWaS) gewinnt zunehmend an Bedeutung. Bürger werden hierüber beispielsweise vor Unwettern, Großbränden, Gefahrstoffaustritten oder anderen akuten Gefahrenlagen gewarnt. Gleichzeitig stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien Warnmeldungen ausgelöst werden und welche Gefahrenlagen grundsätzlich geeignet sind, eine Bevölkerungswarnung zu rechtfertigen.
Insbesondere nach mehreren öffentlich diskutierten Wolfssichtungen und Vorfällen im Hamburger Osten darunter auch im Bezirk Bergedorf und den Vier- und Marschlanden besteht bei Teilen der Bevölkerung Unsicherheit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen auch bei Sichtungen größerer Wildtiere Warnmeldungen erfolgen könnten. Ebenso von Interesse ist, welche Stellen für die Auslösung entsprechender Warnungen zuständig sind, welche technischen Möglichkeiten zur regionalen Eingrenzung bestehen und welche Gebiete durch Warnmeldungen konkret erfasst werdennnen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:


1. Für welche konkreten Gefahrenlagen oder Ereignisse werden die Warnsysteme KATWARN, NINA beziehungsweise MoWaS im Bezirk Bergedorf derzeit eingesetzt?

2. Welche Behörden, Dienststellen oder sonstigen Stellen sind jeweils für die Auslösung entsprechender Warnmeldungen zuständig?

3. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Gefahrenlage eine Warnung der Bevölkerung über digitale Warnsysteme erforderlich macht?

4. Warum wurde nach den öffentlich bekannten Wolfssichtungen beziehungsweise Vorfällen im Hamburger Osten bislang keine Warnmeldung über KATWARN, NINA oder MoWaS für den Bezirk Bergedorf ausgelöst?

5. Wird das Auftreten von Wölfen im Bereich von Wohngebieten, Schulen, Kitas, Spielplätzen oder Weideflächen grundsätzlich als mögliche Gefahrenlage eingestuft?
Falls nein: Warum nicht?

Petitum/Beschluss

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