21-1333.01

Betriebs- und Ausfallsicherheit der Schöpfwerke in den Vier- und Marschlanden

Antwort

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28.04.2022
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Meyns und FDP-Fraktion

 

Die Sturmfluten im Februar zusammen mit langanhaltenden Regenfällen haben zu einem deutlich erhöhten Wasserstand in den Gewässern der Vier- und Marschlande geführt. Durch das engagierte Vorgehen des Bezirksamtes zusammen mit freiwilligen Helfern der Feuerwehr, des THW, der Deichbeauftragten und der Ent- und Bewässerungsverbände konnten größere Schäden verhindert werden.

An einigen Gewässern, wie dem Schleusengraben aber auch an der Dove Elbe in Tatenberg und Moorfleet war die Lage kritisch. Nur durch den ununterbrochenen Betrieb der Schöpfwerke und später auch noch zusätzlicher Pumpen an der Krapphofschleuse und der Tatenberger Schleuse konnte das Binnenhochwass er unter Kontrolle gehalten werden. Diese Lage hat nochmals deutlich gemacht, in welch hohem Maße der Bezirk Bergedorf auf den unterbrechungs- und störungsfreien Betrieb der Schöpfwerke angewiesen ist.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 12.04.2022 wie folgt:

 

 

Fragen:

Daher fragen wir das Bezirksamt:

  1. Ist ein durchgehender Betrieb der einzelnen Schöpfwerke, insbesondere der Schöpfwerke in Allermöhe (Pumpwerksgraben) und in Ochsenwerden (Reitschleuse) über mehrere Tage ununterbrochen möglich?

 

Ja.

  1. Sind die Pumpen mit ihren Motoren dafür ausgelegt?

Ja

  1. Ist eine ausreichende Stromversorgung gegeben?

 

Es besteht eine ausreichende Stromversorgung für alle Schöpfwerke mit Ausnahme des Schöpfwerkes Ochsenwerder.

 

Die Ertüchtigung des Schöpfwerkes Ochsenwerder für eine ausreichende Stromversorgung erfolgt derzeit schnellst möglichst.

 

  1. Wie wird der Betrieb im Falle eines Stromausfalls gesichert?

 

Es wird eine externe Notstromversorgung angemietet.

 

  1. Gibt es eine Notstromversorgung, die im Falle eines Stromausfalls kurzfristig einsatzbereit ist?

Nein

 

  1. Wenn nein, ist die Einrichtung einer Notstromversorgung geplant? Mit welcher Frist kann eine Notstromversorgung bereitgestellt werden?

 

Das Vorhalten eines Notstromaggregats ist derzeit nicht geplant, wird aber im Zuge der Hochwassersituation im Februar 2022 neu überdacht.

In Notsituationen wird die Feuerwehr oder das THW alarmiert. Ansonsten kann eine Notstromversorgung innerhalb von ca. einem Tag sichergestellt werden.

 

 

  1. Gibt es Notfallpläne für den Fall eines länger andauernden Stromausfalls?

 

Ja

 

  1. Ist es technisch möglich, die Pumpen über externe Stromerzeuger (z.B. durch die Feuerwehr oder das THW) mit Energie zu versorgen?

Ja.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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