21-1333

Betriebs- und Ausfallsicherheit der Schöpfwerke in den Vier- und Marschlanden

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Meyns und FDP-Fraktion

 

Die Sturmfluten im Februar zusammen mit langanhaltenden Regenfällen haben zu einem deutlich erhöhten Wasserstand in den Gewässern der Vier- und Marschlande geführt. Durch das engagierte Vorgehen des Bezirksamtes zusammen mit freiwilligen Helfern der Feuerwehr, des THW, der Deichbeauftragten und der Ent- und Bewässerungsverbände konnten größere Schäden verhindert werden.

 

An einigen Gewässern, wie dem Schleusengraben aber auch an der Dove Elbe in Tatenberg und Moorfleet war die Lage kritisch. Nur durch den ununterbrochenen Betrieb der Schöpfwerke und später auch noch zusätzlicher Pumpen an der Krapphofschleuse und der Tatenberger Schleuse konnte das Binnenhochwasser unter Kontrolle gehalten werden. Diese Lage hat nochmals deutlich gemacht, in welch hohem Maße der Bezirk Bergedorf auf den unterbrechungs- und störungsfreien Betrieb der Schöpfwerke angewiesen ist.

 

Fragen:

Daher fragen wir das Bezirksamt:

  1. Ist ein durchgehender Betrieb der einzelnen Schöpfwerke, insbesondere der Schöpfwerke in Allermöhe (Pumpwerksgraben) und in Ochsenwerden (Reitschleuse) über mehrere Tage ununterbrochen möglich.?
    1. Sind die Pumpen mit ihren Motoren dafür ausgelegt?
    2. Ist eine ausreichende Stromversorgung gegeben?

 

  1. Wie wird der Betrieb im Falle eines Stromausfalls gesichert?
    1. Gibt es eine Notstromversorgung, die im Falle eines Stromausfalls kurzfristig einsatzbereit ist?
    2. Wenn nein, ist die Einrichtung einer Notstromversorgung geplant? Mit welcher Frist kann eine Notstromversorgung bereitgestellt werden?

 

  1. Gibt es Notfallpläne für den Fall eines länger andauernden Stromausfalls?
    1. Ist es technisch möglich, die Pumpen über externe Stromerzeuger (z.B. durch die Feuerwehr oder das THW) mit Energie zu versorgen?

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---