20-1507

Bergedorf von Lärmbelästigung befreien!

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Emrich, Wegner Froh und Fraktion der CDU

 

Ende November 2017 hat die Behörde für Umwelt und Energie mitgeteilt, dass 2018 der Lärmaktionsplan (LAP) aus dem Jahr 2013 fortgeschrieben werden soll. Zum Auftakt dieses Prozesses wurden die aktualisierten Lärmkarten für die Bereiche Straßen- und Luftverkehr sowie für den Hamburg eigenen Schienenverkehr (nicht DB), Industrie- oder Gewerbegelände veröffentlicht. Der LAP zeigt mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Betroffenheit der Bevölkerung mit Lärm in Hamburg auf. Weiter enthält der LAP die Grundlagen zur Festlegung Ruhiger Gebiete. Beim LAP handelt es sich um eine Sammlung von Vorschlägen zur Lärmminderung, die vor einer möglichen Umsetzung noch einer systematischen fachlichen Prüfung bedürfen.

 

Im Rahmen des LAP 2013 wurden verschiedene Pilotprojekte zur Lärmminderung festgelegt, an denen nennenswerte Überschreitungen der Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung auftreten und an denen entsprechend viele Bewohner durch diese Schallpegel betroffen sind. Ziel war es, an ausgewählten Lärmbrennpunkten in allen Bezirken beispielhaft kurz- und mittelfristig umsetzbare Lösungsansätze aufzuzeigen. Das Spektrum der Lösungsansätze war dabei sehr unterschiedlich und reicht von verkehrsplanerisch-konzeptionellen Maßnahmen bis hin zu baulichen und organisatorischen Ansätzen. 2013 ergaben sich im Stadtgebiet insgesamt 40 Straßenabschnitte, die als besonders hoch belastet eingestuft wurden. Letztlich wurden an 12 Standorten, in fünf Bezirken, Pilotprojekte durchgeführt. Obwohl auch Standorte in Bergedorf in Frage gekommen wären, wurde der Bezirk nicht berücksichtigt.

 

Derzeit wird im Herzen Bergedorfs auf der B 5 (Abschnitt Vierlandenstraße bis Justus-Brinkmann-Straße und weiter vom Mohnhof bis zur Justus-Brinckmann-Straße) zwischen 22-6 Uhr Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit eingeführt. Aus Sicht der CDU verabschiedet sich der rot-grüne Senat damit vom wichtigen Prinzip „Leistungsfähige Hauptverkehrsstraßen – verkehrsberuhigte Wohnstraßen“ und fügt der Mobilität in Hamburg dadurch einen schweren Schaden zu. Viel wirksamer beim Kampf gegen Verkehrslärm wäre es stattdessen, wenn Rot-Grün endlich die Zahl der mobilen Geschwindigkeitskontrollen im Allgemeinen und speziell in den Nachstunden deutlich ausweiten würde. So könnten die von Rasern versursachten Lärmspitzen viel wirkungsvoller bekämpft werden. Außerdem muss der Senat verstärkt auf lärmmindernde Fahrbahnbeläge, sogenannten „Flüsterasphalt“, setzen. Diese spielen auf Hamburgs Straßen bislang nur eine untergeordnete Rolle, wie eine aktuelle Anfrage (Drs. 21/11066) der CDU Bürgerschaftsfraktion ergeben hat.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. auf die BUE einzuwirken, dass alle lärmkritischen Punkte in Bergedorf ausreichend und mit konkreten Gegenmaßnahmen im neu zu erstellen Lärmaktionsplan berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollte, wenn wieder Pilotprojekte zur Lärmminderung eingerichtet werden, auch mindestens ein Bereich von Bergedorf Berücksichtigung findet.
  2. der BUE im Rahmen Beteiligung des Bezirksamts Bergedorf bei der Erstellung des neuen LAP als konkrete Maßnahmen gegen den Verkehrslärm in Bergedorf für die Hauptverkehrsstraße B 5 den vermehrten Einsatz von lärmmindernden Fahrbahnbelägen sowie eine deutliche Ausweitung der Zahl der mobilen Geschwindigkeitskontrollen im Allgemeinen, und speziell in den Nachstunden, zu benennen.
  3. Über das Ergebnis der Bemühungen soll im Ausschuss für Verkehr+Inneres, unter Hinzuladung des Umweltausschusses, berichtet und der neue Lärmaktionsplan vorgestellt werden.

 

 

 

Anhänge

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