Bebauungsplanverfahren Ochsenwerder 15 (Butterberg) mit entsprechenden Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm hier: Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Für das Bebauungsplanverfahren Ochsenwerder 15 sowie für die entsprechenden Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm wurde gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.09.2021 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Frühzeitigen Öffentlichen Auslegung durchgeführt. Diese hat vom 29.11.2021 bis 10.12.2021 stattgefunden. Die Beteiligungsunterlagen waren Bestandteil der Drucksache 21-1083. Die Bevölkerung hat diese Unterlagen sowohl im Rathaus als auch im Internet einsehen können, konnte Stellungnahmen schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Internet-Formular abgeben. Die Verwaltung stand telefonisch für Äußerungen und Erörterungen zur Verfügung.
Ziel der Frühzeitigen Öffentlichen Auslegung war es herauszufinden, welche Ideen und Bedenken seitens der Öffentlichkeit bestehen im Hinblick auf die Entwicklung eines Wohngebiets und eines Nahversorgungsstandorts im Bereich südlich des Schwerswegs und östlich der Ochsenwerder Landstraße.
Ergebnis: Zum einen wurde die städtebauliche Entwicklung grundsätzlich begrüßt oder es wurden Anregungen zu Einzelheiten der Planung vorgetragen, zum anderen wurde die Planung grundsätzlich abgelehnt. Hier eine Auswahl:
Anregungen bezogen sich u.a. auf den Ausbau des Gehwegs an der Ochsenwerder Landstraße bis zum Elversweg sowie auf die Sicherstellung der Schmutzwasserentsorgung.
Bedenken und Fragen bestanden u.a. bezüglich der Auswirkungen auf die Entwässerung benachbarter Grundstücke, bezüglich des Klimas (Energiestandards, Energiekonzept, Erwärmung), bezüglich des Einfügens der Bebauung in die Umgebung, bezüglich des Arten- und Naturschutzes, der Notwendigkeit eines Nahversorgungsstandorts sowie der Lärm-, Luft- und Lichtemissionen, als auch bezüglich des Verkehrsaufkommens sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs auf dem Marschbahndamm.
Alle vorgebrachten Punkte waren oder sind bereits Teil der Prüfung im Bebauungsplanverfahren bzw. werden in die Prüfung aufgenommen.
Im Anhang dieser Drucksache sind die Stellungnahmen der Öffentlichkeit aufgeführt und mit Hinweisen der Verwaltung für die Abwägung ergänzt, so dass der Stadtentwicklungsausschuss beraten kann, ob und mit welchem Inhalt das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden soll.
Darauf hingewiesen sei, dass die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend und auch nicht rechtlich verbindlich beantwortet werden können, da diese Stellungnahmen Teil des weiteren Bebauungsplanverfahrens sind (sofern es fortgeführt wird). Dies bedeutet, dass die Stellungnahmen zwar in den Prüfungs- und Abwägungsprozess einfließen, aber mit anderen Belangen bzw. Gesichtspunkten abgewogen werden müssen. Erst auf Grundlage eines ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurfs, d.h. zur öffentlichen Auslegung eines Entwurfs zu gegebener Zeit, kann eine umfassende Entscheidung über das Vorziehen oder Zurückstellen von Stellungnahmen erfolgen. Insofern sind die Stellungnahmen der Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt als vorläufig anzusehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und stimmt der Fortführung der Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur Änderung der entsprechenden landesplanerischen Pläne zu.
Zusammenstellung der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung