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Bebauungsplanverfahren Ochsenwerder 15 (Butterberg) hier: Zustimmung zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.09.2021
Sachverhalt

 

Am 13.01.2021 hatte der Stadtentwicklungsausschuss der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Bereich "Butterberg" zugestimmt.

Mit dem Bebauungsplan Ochsenwerder 15 sollen südlich des Schwerswegs die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohnstandortes und für infrastrukturelle Einrichtungen (Lebensmitteleinzelhandel, seniorengerechtes Wohnen, Ärzte, Kindertagesstätte) sowie für eine öffentliche Grünfläche (Parkanlage mit Spielplatz) geschaffen werden.

Vorgesehen ist insbesondere die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets, eines Sondergebiets für die Nahversorgung sowie eine öffentliche Grünfläche. Zwischenzeitlich konnte unter den berührten Hamburgischen Dienststellen Einvernehmen über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens herbeigeführt werden. Mit dem Projektentwickler besteht Einigkeit über die Ziele des Planverfahrens und die Regelungen für die Zusammenarbeit in diesem hoheitlichen Verfahren (Kostentragung durch den Projektentwickler, Bezirksamt entscheidet über die Planinhalte).

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Aufgrund der dynamischen Pandemiesituation kann die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nicht als Öffentliche Plandiskussion durchgeführt werden. Daher erfolgt die Kommunikation mit der Öffentlichkeit auf andere Art und Weise, und zwar im Rahmen einer sogenannten "Frühzeitigen öffentlichen Auslegung". Hierfür ist ein Zeitraum vom 29.11. bis 10.12.2021 vorgesehen.

Die Information über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt ortsüblich im Amtlichen Anzeiger. Zudem werden im Bezirk Plakate aufgestellt, die auf die Beteiligung hinweisen. Darüber hinaus wird die Presse informiert und wird die Ankündigung auf der Homepage des Bezirksamtes sowie in Bauleitplanung Online bereitgestellt.

Vorgesehen ist, die in der Anlage beigefügten Informationen zur Planung zu veröffentlichen. Diese Informationen können im Internet sowie - nach telefonischer Anmeldung - im Bezirksamt eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann Äußerungen online, per E-Mail oder per Briefpost abgeben. Darüber hinaus steht das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nach Vereinbarung für Äußerungen und Erörterungen zur Verfügung.

Näheres ist in der Anlage dargestellt. Sofern sich bis zum Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung wesentlich neue Erkenntnisse ergeben, werden sie eingepflegt bzw. ergänzt werden. Beispielsweise wird zurzeit eine lärmtechnische Untersuchung erarbeitet, die bis Ende November vorliegen und dann ebenfalls öffentlich ausliegen soll.

Die Äußerungen der Öffentlichkeit werden dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vorgelegt, ergänzt um Vorschläge der Verwaltung zur Abwägung bzw. zum weiteren Vorgehen. Das Beratungsergebnis wird in das weitere Bebauungsplanverfahren eingestellt.

Zu gegebener Zeit, d.h. nachdem der Bebauungsplanentwurf unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erarbeitet worden ist, soll der Entwurf dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden mit dem Ziel, über die Durchführung der öffentlichen Auslegung zu befinden.

Sofern der Stadtentwicklungsausschuss eine weitere Beteiligung in Form einer Präsenzveranstaltung wünschen sollte und falls eine solche Präsenzveranstaltung im Hinblick auf die Covid 19-Pandemie verlässlich organisiert werden kann, so könnte diese Beteiligung vor der öffentlichen Auslegung eines Planentwurfs ergänzend durchgeführt werden. Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass diese zusätzliche Beteiligung gesetzlich nicht vorgesehen ist und die Dauer dieses Verfahrens und anderer Bebauungsplanverfahren verlängern wird.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Frühzeitigen Öffentlichen Auslegung vom 29.11.2021 bis 10.12.2021 zu. Soweit die Pandemielage eine Präsenzveranstaltung verlässlich zulässt und diese Veranstaltung vor der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs stattfinden kann, soll zusätzlich eine Öffentliche Plandiskussion in Form einer Präsenzveranstaltung stattfinden.

 

Anhänge

 

Unterlagen, die nach derzeitigem Erkenntnisstand im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausliegen sollen