Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99 (Innovationspark Bergedorf (IPB)) hier: Sachstand
Das Bebauungsplanverfahren wurde zunächst eingeleitet, um Flächen für Logistikbetriebe planungsrechtlich zu entwickeln. Bis Juli 2011 wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die Erarbeitung eines Planentwurfs und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Anschließend wurde das Verfahen unterbrochen, um den Umgang mit der aufgefundenen, im Plangebiet lebenden streng geschützten Art der Zierlichen Tellerschnecke zu prüfen. Die Prüfung, die wegen der neuen Thematik durchaus einer wissenschaftlichen Grundlagenarbeit entsprach, kam zu dem Ergebnis, dass eine Umsiedlung auf geeignete Flächen vertretbar war.
Zwischenzeitlich wurde die Art der zierlichen Tellerschnecke auf Flächen in den Vier- und Marschlanden umgesiedelt und haben sich die Planungsziele in Richtung eines Innovationsparks bewegt, um ausgehend von neuen innovativen Betrieben am Schleusengraben die Standortgunst mit Synergieeffekten zu nutzen und um dem Bedarf zu entsprechen. Die funktionalen und stadtgestalterischen Ideen wurden in einem Funktionsplan dargestellt (vgl. Stadtentwicklungsausschuss im Januar 2023 (Drs. 21-1502.01).
Da im Plangebiet auch weiterhin gewerbliche Nutzungen vorgesehen sind, konnte das Bebauungsplanverfahren wieder aufgenommen werden, auch mit dem Ziel, für ein qualitätvolles Arbeitsumfeld den Grünflächenanteil zu erhöhen, der auch anderen Nutzern offen steht. Entsprechend wird seit Januar des Jahres ein geänderter Bebauungsplanenwurf erarbeitet. Die Anbindung an den Curslacker Neuer Deich soll im wesentlichen unverändert bleiben. Der Bebauungsplanentwurf wird bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 5. April 2023 an die Träger öffentlicher Belange versandt worden sein, damit ein funktionsfähiger Plan aufgestellt werden kann. Die Stellungnahmen werden im Juni ausgewertet. Dem Stadtentwicklungsausschuss soll im Juli 2023 Gelegenheit gegeben werden, den Planentwurf zu beraten und für die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung freizugeben.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
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