Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99 (IPB I östlich Curslacker Neuer Deich) hier: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB
Letzte Beratung: 05.07.2023 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung gewerblicher Flächen östlich des Curslacker Neuen Deichs geschaffen werden, vgl. u.a. Drucksachen 21-1493 und 21-1502. Vorrangiges Ziel ist die Entwicklung eines Parks für Forschung und Innovation sowie für damit verbundene Betriebe und Einrichtungen; hierbei sollen Erweiterungsflächen für angrenzende Betriebe berücksichtigt werden. Der Park soll in die städtebauliche Struktur seiner Umgebung integriert werden; hierfür sind insbesondere öffentliche Freiflächen, der Anschluss an einen geplanten Radschnellweg sowie Wegeverbindungen in das Quartier Bergedorf Süd vorgesehen. Des Weiteren sollen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt werden.
Das Bebauungsplanverfahren dient nicht zuletzt der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Um- bzw. Ansiedlung eines für Bergedorf bzw. Hamburg bedeutsamen Technologieunternehmens. Die Festsetzungen des Bebauungsplans orientieren sich an dem im Januar 2023 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Funktionsplan (vgl. Drucksache 21-1502), der auf dem Rahmenplan Südost basiert.
Geplant sind drei unterschiedliche Baufelder: Im Westen am Curslacker Neuer Deich und im Norden an der Bahnlinie sind kleinteiligere Baufelder für kleinere und mittlere Betriebe vorgesehen; im Osten liegt ein großes Baufeld, das die Ansiedlung des Technologieunternehmens mit seinen großflächigen Nutzungsanforderungen ermöglicht. Das Plangebiet durchquert die so genannte „Lifeline“, die dem Fuß- und Radverkehr entlang öffentlichkeitswirksamer Nutzungen dient, wie z.B. einem „Inkubator“ (Gründerzentrum, Service-Einrichtungen), Parkanlagen und Gastronomie. Für die Erweiterung des im Nordwesten angrenzenden Busbetriebshofs soll ein zusätzliches Gewerbegebiet festgesetzt werden. Ergänzt werden die ca. 16,04 ha Gewerbeflächen durch ca. 6,23 ha Grün- und Freizeitflächen und ca. 4,14 ha Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Östlich der Gewerbegebiete sind so genannte „Gewerbelauben“ vorgesehen, die für vorübergehende, nicht störende gewerbliche Tätigkeiten innerhalb einer landschaftlich betonten Umgebung angemietet werden können.
Der Großteil der erforderlichen naturschutzfachlichen und -rechtlichen Ausgleichsmaßnahmen können nicht im Plangebiet erfolgen. Deshalb sind diese Maßnahmen mit einer Größe von ca. 28,5 auf städtischen Flächen in Curslack und Altengamme vorgesehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft können ausgeglichen werden mit Ausnahme von Eingriffen in das Landschaftsbild, die jedoch durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Die nicht ausgeglichenen Eingriffe werden unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an Gewerbeflächen, die der Wertschöpfung dienen, als vertretbar bewertet.
Die entwässerungstechnische Untersuchung ergab, dass die Oberflächenentwässerung - auch unter Berücksichtigung von Dachflächen - über eine oberflächliche Rückhaltung mit einer gedrosselten Abgabe in die neu anzulegenden Entwässerungsgräben und eine daran anschließende stark gedrosselte Abgabe in den Bestandsgraben südlich des Plangebiets erfolgen kann.
Für eine möglichst frühzeitige Erschließung des großflächigen östlichen Baugebiets sieht der Bebauungsplan die Zulässigkeit einer vorübergehenden Baustraße vor.
Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm
Die Änderung der mit dem Bebauungsplan korrespondierenden landesplanerischen Pläne wird vom Senat durchgeführt.
Städtebaulicher Vertrag
Zur Sicherung von stadtentwicklungspolitischen Zielen, die über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans hinausgehen, soll mit der Vorhabenträgerin, der Hamburg Invest, ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden. Vorgesehen sind Regelungen u.a. zur Erschließung, zur Nutzungsmischung, zur hochbaulichen Gestaltung, zur Entwässerung und zur Energieversorgung. Der Vertrag soll im Laufe des weiteren Verfahrens erarbeitet, u.a. mit dem Stadtentwicklungsausschuss abgestimmt und vor der Feststellung des Bebauungsplans unterzeichnet werden.
Weiteres Vorgehen
Die Aufstellungsbeschlüsse der benachbarten Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99 und Bergedorf 125 sollen wegen der Änderung des Plangebiete bzw. des weitgehenden Tauschs von Teilflächen vor der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs erneut gefasst werden (vgl. Drucksache 21-1800). Die Auslegung des Planentwurfs und der umweltrelevanten Informationen soll nach derzeitigem Stand vom 14. August bis 18. September 2023 stattfinden. In diesem Zeitraum kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft, ggf. mit anderen Fachdienststellen abgestimmt und an Stadtentwicklungsausschuss und Bezirksversammlung zur Beratung geleitet. Bei Zustimmung kann die Bezirksamtsleitung den Bebauungsplan feststellen.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu.
1 Bebauungsplanentwurf – Planzeichnung
2 Bebauungsplanentwurf – Verordnung
3 Bebauungsplanentwurf – Begründung
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