Baukostenzuschuss der Körber-Stiftung zum "Körber Haus" (Teil 2)
Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 7.4
Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg – Fraktion DIE LINKE
In der Großen Anfrage unserer Fraktion „Baukostenzuschuss der Körber-Stiftung zum "Körber Haus"“ (Drs. 21-0781.01) antwortet das Bezirksamt, dass einige Fragen nur von der Sprinkenhof GmbH beantwortet werden können.
Bezugnehmend auf den Bericht des Rechnungshofes und den Jahresbericht 2021 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich der Haushalts- und Konzernrechnung 2019 Hamburg vom den 27. Januar 2021 bitten wir um Beantwortung folgender Fragen zum „Körber Haus“:
Die Finanzbehörde beantwortet das Auskunftsersuchen vom 10.05.2021 wie folgt:
Aus Sicht der Sprinkenhof GmbH (Sprinkenhof) wurde der Investitionskostenzuschuss in Höhe von 11,1 Mio. € zur Reduzierung der Baukosten eingesetzt, die als Basis für die Mietpreisfindung herangezogen wurden. Dies hatte zum Ergebnis, dass günstigere Mieten ermöglicht werden konnten. Hieraus kann somit keine Rendite im Sinne einer immobilienwirtschaftlichen Renditeberechnung ermittelt werden.
2. Welche Kosten hätte ein Kredit in Höhe des Investitionskostenzuschusses der Körber Stiftung für die gleiche Laufzeit von 20 Jahren bei vollständiger Tilgung verursacht?
Die Kosten eines Kredits sind abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen des jeweiligen Kreditnehmers und -gebers und des Kapitalmarkts zum Zeitpunkt der Fremdkapitalaufnahme. Insofern kann hierzu keine Aussage gemacht werden.
3. Wäre die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 11,1 Mio. Euro günstiger gewesen, als der Verzicht auf Mietzahlungen durch die Körber-Stiftung? Wenn nein: warum nicht?
Nein, die Aufnahme eines Kredits in Höhe 11,1 Mio. € wäre nicht günstiger gewesen, da für die Aufnahme eines Kredites Zinsen und Gebühren zu zahlen gewesen wären, die somit entfallen.
4. Warum wurde kein den Anforderungen entsprechendes objektbezogenes Projekthandbuch erstellt?
5. Wird das nachträglich erstellte Projekthandbuch öffentlich einsehbar sein? Wenn ja, wann und wo?
Sprinkenhof hat sich mit der Einführung des Organisationsplans für eine auf die Projekte der Sprinkenhof zielgerichtete und auf die Projekte der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zugeschnittene Form des Projekthandbuches entschieden. Der Organisationsplan beinhaltet Regelungen zur Zusammenarbeit, die über die Anforderung an ein Projekthandbuch gem. VV-Bau hinausgehen. Der von der Sprinkenhof für Projekte erstellte Organisationsplan entspricht somit den wesentlichen Anforderungen eines Projekthandbuches. Nichtsdestotrotz haben Sprinkenhof und das Bezirksamt Bergedorf zugesichert, ein Projekthandbuch gemäß den Vorgaben der VV-Bau anzulegen und dies auch künftig jeweils zu tun.
Das Projekthandbuch unterliegt nicht den Anforderungen des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) und wird daher von Sprinkenhof nicht veröffentlicht werden.
6. Warum hat die Sprinkenhof GmbH entgegen den Vorgaben des Hamburgischen Transparenzgesetzes mehrere für die Baumaßnahme maßgebliche Vereinbarungen nicht im Informationsregister veröffentlicht?
7. Wann werden diese im Informationsregister veröffentlich? Bitte jede Vereinbarung mit vollständigem Titel und Datum der Veröffentlichung sowie einem Link angeben.
Sprinkenhof hatte teilweise Vereinbarungen nicht veröffentlicht, da die personellen Kapazitäten eine sofortige Dateneingabe nicht ermöglichten. Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen wurden zwischenzeitlich im Informationsregister veröffentlicht.
Alle Unterlagen sind unter www.transparenz.hamburg.de einsehbar.
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