21-0781.01

Baukostenzuschuss der Körber-Stiftung zum "Körber Haus"

Antwort

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29.04.2021
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Gruber, Mirbach, Jobs, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Bezugnehmend auf den Bericht des Rechnungshofes und den Jahresbericht 2021 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich der Haus­halts- und Konzernrechnung 2019 Hamburg vom den 27. Januar 2021 bitten wir um Beantwortung folgender Fragen zum „Körber Haus“:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 01.03.2021 wie folgt:

 

  1. Warum wurde keine vollständige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß den VV zu § 7 LHO und den VV-Bau erstellt?

 

Es wurde vom BA Bergedorf eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ein externes Büro beauftragt (sellhorn und hafkemeyer). Dieses hat der Rechnungshof als nicht ausreichend betrachtet.

 

 

  1. Warum wurden die von den Wettbewerbsteilnehmern geforderten Angaben zu den Fassaden­kosten ihrer Entwürfe weder im Rahmen der Vorprüfung gemäß den Richtlinien für Pla­nungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) (RPW 2015) geprüft noch vergleichend dargestellt?

 

Die Fassadenkosten sind im Rahmen der Vorprüfung unter dem Punkt Kostenkennwerte (KG 300) geprüft worden.

 

  1. Warum wurden in der Auslobung zum Realisierungswettbewerb die Wirtschaftlichkeit der Folgekosten festgelegt, aber nicht als Kriterium im Vorprüfbericht aufgenommen und die Entwürfe hierzu nicht bewertet?

 

 

Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sind im Rahmen der Vorprüfung geprüft worden.

 

 

  1. Warum wurden die Planungshinweise der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Bauliche und räumliche Standards bei öffentlichen Bauvorhaben im Landeshochbau“ vom April 2020, S. 18), Glasfassaden sollen aufgrund hoher Investitions- und Folgekosten, insbe­sondere Heiz- und Reinigungskosten, vermieden werden, nicht berücksichtigt?

 

Die Auslobung des Realisierungswettbewerbes ist in enger Abstimmung mit der BSW erfolgt. Der Realisierungswettbewerb wurde am 08.12.2016 ausgelobt.

 

 

  1. Warum wurden die Wettbewerbsarbeiten nicht auf die Einhaltung der Beurteilungskriterien so zum Beispiel die Wirtschaftlichkeit der Folgekosten geprüft? (Siehe Richtlinie für Planungswettbewerbe der FHH (RPW 2015) vom 3. März 2015, Anlage VI f)

 

Die Wettbewerbsarbeiten sind im Rahmen der Vorprüfung u.a. auf hinsichtlich Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz geprüft worden.

 

 

  1. Werden die Mehrausgaben für die Fensterreinigungskosten, die sich für diesen nun realisier­ten Entwurf ergeben und damit im Vergleich zu einer Fassadengestaltung mit einem wirt­schaftlichen Fensterflächenanteil sich voraussichtlich mindestens verdoppeln, von den Mieter:in­nen getragen werden müssen bzw. wer trägt diese Mehrausgaben?

 

Die Betriebsausgaben werden vom Vermieter wie üblich nach einem Qm-Schlüssel auf alle Mieter verteilt.

 

 

Warum lag der Ansatz für die Kostenvarianz erheblich unter den Anhaltswerten nach VV-Bau und warum wurden auch Preissteigerungen entgegen der Vorgabe der VV-Bau nicht be­cksichtigt?

 

Die Kostenvarianz sowie die Preissteigerungen wurde mit zunehmender Konkretisierung seitens der Sprinkenhof reduziert.

 

 

  1. Warum hat das Bezirksamt versäumt, eine nachvollziehbare Prüfung der Mietpreisberech­nung vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen?

 

Das Bezirksamt und die Körber-Stiftung haben die Mietpreisberechnung mehrfach nachkalkuliert. Der Rechnungshof hat bemängelt, dass dieses nicht durch ein externes Gutachten geprüft wurde. Dieses ist allerdings auch nicht vorgeschrieben. Trotzdem wird in Zukunft dieses so gehandhabt, damit ein testiertes Ergebnis vorliegt.

 

 

  1. nnen für die von der Körber-Stiftung geleisteten Investitionskostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 11,1 Mio. Euro eine Rendite über die Laufzeit von 20 Jahren errechnet werden?

 

  1. Welche Kosten hätte ein Kredit über 11,1 Mio. Euro für die gleiche Laufzeit von 20 Jahren bei vollständiger Tilgung verursacht?

 

  1. re die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 11,1 Mio. Euro günstiger gewesen, als der Verzicht auf Mietzahlungen durch die Körber-Stiftung?

 

 

Zu 8.-10.:

In Textziffer 534 des Jahresberichts des Rechnungshofes 2021 ist dargestellt, dass die genannten 11,1 Mio. Euro der Gesamtkostenzuschuss von Körber-Stiftung sowie Bezirksamt ist. Die Gestaltung des anteiligen Investitionskostenzuschusses der Körber-Stiftung oblag allein der Körber-Stiftung im Zusammenwirken mit der Sprinkenhof GmbH. Die konkreten Auswirkungen kennt das Bezirksamt Bergedorf nicht, da es sich um eine rein privatrechtliche Beziehung handelt.

 

 

  1. Warum wurde kein den Anforderungen entsprechendes objektbezogenes Projekthand­buch erstellt?

 

Dieses war eine Anforderung, die der Realisierungsträger die Sprinkenhof nicht erfüllt hat. Daher kann diese Frage vom Bezirksamt nicht beantwortet werden.

 

 

  1. Wird das nachträglich erstellte Projekthandbuch öffentlich einsehbar sein und wenn ja, wann?

 

siehe Antwort zu Ziff. 11.

 

 

  1. Warum haben das Bezirksamt Bergedorf und die Sprinkenhof entgegen den Vorgaben des Hamburgischen Transparenzgesetzes mehrere Vereinbarungen für die Baumaßnahme maß­gebliche Vereinbarungen nicht im Informationsregister veröffentlicht?

 

Warum die Sprinkenhof GmbH dies nicht gemacht hat, kann seitens des Bezirksamtes nicht beantwortet werden. Das Bezirksamt ist davon ausgegangen, dass der Mietvertrag vom Immobilien Service Zentrum (ISZ) veröffentlicht wird, da dieses den Mietvertrag als Mietervertreter abgeschlossen hat und das Original verwahrt.

 

 

  1. Wann werden bzw. wurden der Mietvertrag über die Vermietung „eines Kultur- und Begeg­nungszentrums mit Beratungs-, Schulungs-, Büro- und Versammlungsräumen mit Theater“ vom 19. Dezember 2018, der Mietvertrag über die Vermietung des Grundstücks „zum Bau und Vorhalten eines Kultur- und Begegnungszentrums (KörberHaus)“ vom 19. Dezember 2018, die Vereinbarung zur Leistung einesnicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschus­ses“ in Höhe von gesamt 9,1 Mio. Euro und die Vereinbarung über den „verlorenen Baukos­tenzuschuss“ in Höhe von 2 Mio. Euro („Side Letter zum Mietvertrag“ zwischen der Sprin­kenhof (Vermieterin) und der FHH (Mieterin) vom 2. Juli 2019) sowie mehrere Planungs- und Bauverträge im Informationsregister veröffentlicht?

 

Bisher nicht. Die Mietverträge werden noch eingestellt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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