Baukostenzuschuss der Körber-Stiftung zum "Körber Haus"
Letzte Beratung: 29.04.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.1
Große Anfrage der BAbg. Gruber, Mirbach, Jobs, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE
Bezugnehmend auf den Bericht des Rechnungshofes und den Jahresbericht 2021 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich der Haushalts- und Konzernrechnung 2019 Hamburg vom den 27. Januar 2021 bitten wir um Beantwortung folgender Fragen zum „Körber Haus“:
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 01.03.2021 wie folgt:
Es wurde vom BA Bergedorf eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ein externes Büro beauftragt (sellhorn und hafkemeyer). Dieses hat der Rechnungshof als nicht ausreichend betrachtet.
Die Fassadenkosten sind im Rahmen der Vorprüfung unter dem Punkt Kostenkennwerte (KG 300) geprüft worden.
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sind im Rahmen der Vorprüfung geprüft worden.
Die Auslobung des Realisierungswettbewerbes ist in enger Abstimmung mit der BSW erfolgt. Der Realisierungswettbewerb wurde am 08.12.2016 ausgelobt.
Die Wettbewerbsarbeiten sind im Rahmen der Vorprüfung u.a. auf hinsichtlich Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz geprüft worden.
Die Betriebsausgaben werden vom Vermieter wie üblich nach einem Qm-Schlüssel auf alle Mieter verteilt.
Warum lag der Ansatz für die Kostenvarianz erheblich unter den Anhaltswerten nach VV-Bau und warum wurden auch Preissteigerungen entgegen der Vorgabe der VV-Bau nicht berücksichtigt?
Die Kostenvarianz sowie die Preissteigerungen wurde mit zunehmender Konkretisierung seitens der Sprinkenhof reduziert.
Das Bezirksamt und die Körber-Stiftung haben die Mietpreisberechnung mehrfach nachkalkuliert. Der Rechnungshof hat bemängelt, dass dieses nicht durch ein externes Gutachten geprüft wurde. Dieses ist allerdings auch nicht vorgeschrieben. Trotzdem wird in Zukunft dieses so gehandhabt, damit ein testiertes Ergebnis vorliegt.
Zu 8.-10.:
In Textziffer 534 des Jahresberichts des Rechnungshofes 2021 ist dargestellt, dass die genannten 11,1 Mio. Euro der Gesamtkostenzuschuss von Körber-Stiftung sowie Bezirksamt ist. Die Gestaltung des anteiligen Investitionskostenzuschusses der Körber-Stiftung oblag allein der Körber-Stiftung im Zusammenwirken mit der Sprinkenhof GmbH. Die konkreten Auswirkungen kennt das Bezirksamt Bergedorf nicht, da es sich um eine rein privatrechtliche Beziehung handelt.
Dieses war eine Anforderung, die der Realisierungsträger – die Sprinkenhof – nicht erfüllt hat. Daher kann diese Frage vom Bezirksamt nicht beantwortet werden.
siehe Antwort zu Ziff. 11.
Warum die Sprinkenhof GmbH dies nicht gemacht hat, kann seitens des Bezirksamtes nicht beantwortet werden. Das Bezirksamt ist davon ausgegangen, dass der Mietvertrag vom Immobilien Service Zentrum (ISZ) veröffentlicht wird, da dieses den Mietvertrag als Mietervertreter abgeschlossen hat und das Original verwahrt.
Bisher nicht. Die Mietverträge werden noch eingestellt.
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