Große Anfrage der BAbg. Gruber, Mirbach, Jobs, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE
Bezugnehmend auf den Bericht des Rechnungshofes und den Jahresbericht 2021 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich der Haushalts- und Konzernrechnung 2019 Hamburg vom den 27. Januar 2021 bitten wir um Beantwortung folgender Fragen zum „Körber Haus“:
- Warum wurde keine vollständige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß den VV zu § 7 LHO und den VV-Bau erstellt?
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Warum wurden die von den Wettbewerbsteilnehmern geforderten Angaben zu den Fassadenkosten ihrer Entwürfe weder im Rahmen der Vorprüfung gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) (RPW 2015) geprüft noch vergleichend dargestellt?
- Warum wurden in der Auslobung zum Realisierungswettbewerb die Wirtschaftlichkeit der Folgekosten festgelegt, aber nicht als Kriterium im Vorprüfbericht aufgenommen und die Entwürfe hierzu nicht bewertet?
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Warum wurden die Planungshinweise der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen („Bauliche und räumliche Standards bei öffentlichen Bauvorhaben im Landeshochbau“ vom April 2020, S. 18), Glasfassaden sollen aufgrund hoher Investitions- und Folgekosten, insbesondere Heiz- und Reinigungskosten, vermieden werden, nicht berücksichtigt?
- Warum wurden die Wettbewerbsarbeiten nicht auf die Einhaltung der Beurteilungskriterien – so zum Beispiel die Wirtschaftlichkeit der Folgekosten – geprüft? (Siehe Richtlinie für Planungswettbewerbe der FHH (RPW 2015) vom 3. März 2015, Anlage VI f)
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Werden die Mehrausgaben für die Fensterreinigungskosten, die sich für diesen nun realisierten Entwurf ergeben und damit im Vergleich zu einer Fassadengestaltung mit einem wirtschaftlichen Fensterflächenanteil sich voraussichtlich mindestens verdoppeln, von den Mieter:innen getragen werden müssen bzw. wer trägt diese Mehrausgaben?
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Warum lag der Ansatz für die Kostenvarianz erheblich unter den Anhaltswerten nach VV-Bau und warum wurden auch Preissteigerungen entgegen der Vorgabe der VV-Bau nicht berücksichtigt?
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Warum hat das Bezirksamt versäumt, eine nachvollziehbare Prüfung der Mietpreisberechnung vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen?
- Können für die von der Körber-Stiftung geleisteten Investitionskostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 11,1 Mio. Euro eine Rendite über die Laufzeit von 20 Jahren errechnet werden?
- Welche Kosten hätte ein Kredit über 11,1 Mio. Euro für die gleiche Laufzeit von 20 Jahren bei vollständiger Tilgung verursacht?
- Wäre die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 11,1 Mio. Euro günstiger gewesen, als der Verzicht auf Mietzahlungen durch die Körber-Stiftung?
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Warum wurde kein den Anforderungen entsprechendes objektbezogenes Projekthandbuch erstellt?
- Wird das nachträglich erstellte Projekthandbuch öffentlich einsehbar sein und wenn ja, wann?
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Warum haben das Bezirksamt Bergedorf und die Sprinkenhof entgegen den Vorgaben des Hamburgischen Transparenzgesetzes mehrere Vereinbarungen für die Baumaßnahme maßgebliche Vereinbarungen nicht im Informationsregister veröffentlicht?
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Wann werden bzw. wurden der Mietvertrag über die Vermietung „eines Kultur- und Begegnungszentrums mit Beratungs-, Schulungs-, Büro- und Versammlungsräumen mit Theater“ vom 19. Dezember 2018, der Mietvertrag über die Vermietung des Grundstücks „zum Bau und Vorhalten eines Kultur- und Begegnungszentrums (KörberHaus)“ vom 19. Dezember 2018, die Vereinbarung zur Leistung eines „nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses“ in Höhe von gesamt 9,1 Mio. Euro und die Vereinbarung über den „verlorenen Baukostenzuschuss“ in Höhe von 2 Mio. Euro(„Side Letter zum Mietvertrag“ zwischen der Sprinkenhof (Vermieterin) und der FHH (Mieterin) vom 2. Juli 2019) sowie mehrere Planungs- und Bauverträge im Informationsregister veröffentlicht?