21-0930.01

Baukostenzuschuss der Körber-Stiftung zum "Körber Haus", die Dritte

Antwort

Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.2

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Westberg, Gruber, Heilmann, Jobs - Fraktion DIE LINKE

 

Bezugnehmend auf den Bericht des Rechnungshofes und den Jahresbericht 2021 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich der Haushalts- und Konzernrechnung 2019 Hamburg vom den 27. Januar 2021 hatten wir um Beant­wortung einiger Fragen zum „Körber Haus“ gebeten.  Auch die Antworten aus der Drucksache 21-0897.01 befriedigen uns nicht. Wir fragen daher ein weiteres Mal nach.

 

"Es wurde vom BA Bergedorf eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ein externes Büro beauf­tragt (sellhorn und hafkemeyer). Diese hat der Rechnungshof als nicht ausreichend betrachtet.“ Das Bezirksamt antwortet auf die Frage: "Wurde vom Bezirksamt vom beauftragten Büro eine Nachbes­serung verlangt und wenn nein, warum nicht?" mit "Nein. Das Büro hat seinen Auftrag vertragsge­mäß erfüllt."

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 04.06.2021 wie folgt:

 

 

  1. Worauf begründet sich die Aussage des Rechnungshofes, dass die Wirtschaftlichkeitsunter­suchung nicht ausreichend gewesen sei?
  2. War die Formulierung des Auftrags unzureichend? Wenn nein, warum nicht?

 

In der Ziffer 507. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Der Rechnungshof hat die unvollständige und unzureichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beanstandet und das Bezirksamt aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass vor der Realisierung von Baumaßnahmen angemessene Wirtschaftlich­keitsuntersuchungen durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden.“

 

In der Ziffer 508. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Das Bezirksamt hat dies zugesagt." In der Antwort auf unsere Große Anfrage schreibt das Bezirksamt: "Aus der Sicht des Bezirksamtes war die Untersuchung ausreichend."

 

  1. Ist die Zusage des Bezirksamtes, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass "angemessene Wirt­schaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden" ein Eingeständnis, dass dies im Falle des „Körber Hauses“ nicht geschehen ist? Wenn nein, warum nicht?

 

In der Ziffer 511. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Der Rechnungshof hat gegenüber dem Be­zirksamt als Auslober und Mitwirkendem am Vorprüfbericht die fehlende Prüfung der Fassadenkos­ten und die fehlende Darstellung im Vorprüfbericht beanstandet. Er hat das Bezirksamt aufgefor­dert, künftig bei Planungswettbewerben seine in Auslobungen benannten Vorgaben und Beurtei­lungskriterien umfassend aufzubereiten, zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse vergleichend in Vorprüfberichten dargestellt werden."

In der Ziffer 512. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Das Bezirksamt hat dies zugesagt."

 

Zu 1., 2. und 3.:

Das externe Büro sellhorn und hafkemeyer hat in seinem Gutachten die Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Sanierung des Lichtwarkhauses und einen Neubau betrachtet. Der Rechnungshof hat dem Bezirksamt im Rahmen seiner Erhebungen mitgeteilt, dass auch die Standortfrage in diese Betrachtung einbezogen hätte werden müssen. Das Bezirksamt hat dieses bei der Erwägung eines Neubaus nicht für entscheidungsrelevant eingestuft, da nur das im Vermögen des Bezirksamtes vorhandene Grundstück „Holzhude 1“ für einen solchen Neubau zur Verfügung stand. Andere Standorte hätten einen Grundstückserwerb mit hohen Anschaffungskosten zur Folge gehabt.

 

Das Bezirksamt hat die Ausführungen des Rechnungshofes zur Kenntnis genommen und wird zukünftig auch die Standortfrage in den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen aufnehmen. Mit dieser Aussage sind keine weiter gehenden Eingeständnisse verbunden.

 

 

  1. Ist die Zusage des Bezirksamtes, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass "künftig bei Pla­nungswettbewerben seine in Auslobungen benannten Vorgaben und Beurteilungskriterien umfassend aufzubereiten, zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse verglei­chend in Vorprüfberichten dargestellt werden" ein Eingeständnis, dass dies im Falle des „Kör­ber Hauses“ nicht geschehen ist? Wenn nein, warum nicht?

 

In der Ziffer 516. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Der Rechnungshof hat beanstandet, dass das Bezirksamt nicht dafür gesorgt hat, dass die Wirtschaftlichkeit der Betriebs- und Folgekosten – entgegen seiner Absicht in der Auslobung – als Beurteilungskriterium im Vorprüfbericht aufgenom­men sowie die Wettbewerbsentwürfe diesbezüglich bewertet wurden. Er hat das Bezirksamt aufge­fordert, grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass der Begrenzung der Betriebs- und Folgekos­ten eine wesentliche Priorität eingeräumt wird, sowohl bei Planungswettbewerben als auch im Rah­men anderer Bedarfs- und Bauplanungen.

In der Ziffer 517. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Das Bezirksamt hat zugesagt, der Beach­tung von Betriebs- und Folgekosten in Auslobungen künftig eine größere Rolle zuzuordnen und sie im Wettbewerb angemessen zu berücksichtigen."

 

Für die Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens wird seitens des Auslobers ein verfahrensbetreuendes Büro beauftragt. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehört neben der Organisation des Verfahrens auch die Erarbeitung und Abstimmung des Auslobungstextes, die Erstellung und Abstimmung der Prüfkriterien für den Vorprüfbericht, die Aufarbeitung und Zusammenfassung der Vorprüfberichte der Sachverständigen und deren Darstellung in einem Vorprüfbericht. Dieser Vorprüfbericht wird dem Gremium aufgrund der gängigen Vorschriften u.a. zur Wahrung der Identität der teilnehmenden Büros und der Vermeidung von Vorabsprachen, regelhaft erst unmittelbar vor oder direkt zur Preisgerichtssitzung zur Verfügung gestellt.

Dies ist auch im Rahmen des Verfahrens zum KörberHaus entsprechend erfolgt. Die den Vorprüfern zur Verfügung gestellte, abgestimmte Liste der zu prüfenden Kriterien beinhaltete sowohl die Kostenkennwerte „Baukosten“ KG 300 netto als auch „Fassadenkosten“ netto, jeweils für Flächen in m²; Kosten in m² und Gesamtkosten. Diese Punkte sind von den Sachverständigen selbstverständlich mitgeprüft worden. Dass das Kriterium Fassadenkosten im endgültigen Prüfbericht, der den Beteiligten erst zur Preisgerichtssitzung vorgelegt wurde, nicht enthalten ist, ist aus heutiger Sicht nicht erklärbar.

 

 

  1. Ist die Zusage des Bezirksamtes, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass "der Beachtung von Betriebs- und Folgekosten in Auslobungen künftig eine größere Rolle zuzuordnen und sie im Wettbewerb angemessen zu berücksichtigen" ein Eingeständnis, dass dies im Falle des „Körber Hauses“ nicht geschehen ist? Wenn nein, warum nicht?

 

In der Ziffer 521. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Der Rechnungshof hat gegenüber dem Be­zirksamt als Auslober und Mitwirkendem am Vorprüfbericht die fehlende Prüfung der Verfasseran­gaben gemäß VV-Bau sowie die in Folge mangelnde Aufbereitung der Einhaltung der Kostenober­grenze im Vorprüfbericht beanstandet. Er hat das Bezirksamt aufgefordert, künftig darauf hinzuwir­ken, dass in Wettbewerbsverfahren die Einhaltung von Beurteilungskriterien überprüft und so dar­gestellt wird, dass das Preisgericht das Ergebnis bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann."

In der Ziffer 522. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Das Bezirksamt hat dies zugesagt."

 

Vgl. Antwort zu 4.

 

 

  1. Ist die Zusage des Bezirksamtes, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass "in Wettbewerbsver­fahren die Einhaltung von Beurteilungskriterien überprüft und so dargestellt wird, dass das Preisgericht das Ergebnis bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann" ein Eingeständnis, dass dies im Falle des „Körber Hauses“ nicht geschehen ist? Wenn nein, warum nicht?

 

In der Ziffer 542. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Das Bezirksamt Bergedorf und die Sprin­kenhof hatten entgegen den Vorgaben des Hamburgischen Transparenzgesetzes mehrere für die Baumaßnahme maßgebliche Vereinbarungen nicht im Informationsregister veröffentlicht, zum Bei­spiel

        den Mietvertrag über die Vermietung des „Körber Hauses“,[1]

        den Mietvertrag über die Vermietung des Grundstücks,[2]

        die Vereinbarung zur Leistung eines „nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses“ in Höhe von gesamt 9,1 Mio. Euro und

        die Vereinbarung über den „verlorenen Baukostenzuschuss“ in Höhe von 2 Mio. Euro[3] so­wie  

        mehrere Planungs- und Bauverträge."

In der Ziffer 543. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Der Rechnungshof hat dies beanstandet und das Bezirksamt Bergedorf und die Sprinkenhof aufgefordert, künftig alle für die Baumaßnahme maßgeblichen Verträge und die dazugehörigen nachträglich vereinbarten Ergänzungen im Informa­tionsregister zu veröffentlichen."

In der Ziffer 544. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Das Bezirksamt Bergedorf und die Sprin­kenhof haben dies zugesagt und zum Teil bereits umgesetzt."

 

Vgl. Antwort zu 4.

 

 

  1. Der Rechnungshof geht von einer Veröffentlichungspflicht der genannten Mietverträge aus. Das Bezirksamt bestreitet dies in seiner Antwort auf unsre Große Anfrage. Mit welcher Be­gründung?

 

  1. Gegenüber dem Rechnungshof wurde in Ziffer 544. zugesagt, die Veröffentlichungen vorzu­nehmen. Warum erfolgen diese nun nicht?

 

Zu 7. und 8.:

Es musste zunächst davon ausgegangen werden, dass die Beanstandungen durch die Sprinkenhof aufgegriffen und die Veröffentlichung durchgeführt wird. Zwischenzeitlich wurde geklärt, dass die Sprinkenhof als Mietvertragspartner – aber als Dienstleister für das Bezirksamt, diese Leistung nicht durchführt. Daher wird nunmehr durch das Bezirksamt Bergedorf die Veröffentlichung der Dokumente nach den Regelungen des Transparenzregisters vorgenommen.

 

 

Petitum/Beschluss

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