Baukostenzuschuss der Körber-Stiftung zum "Körber Haus", die Dritte
Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.2
Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Westberg, Gruber, Heilmann, Jobs - Fraktion DIE LINKE
Bezugnehmend auf den Bericht des Rechnungshofes und den Jahresbericht 2021 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich der Haushalts- und Konzernrechnung 2019 Hamburg vom den 27. Januar 2021 hatten wir um Beantwortung einiger Fragen zum „Körber Haus“ gebeten. Auch die Antworten aus der Drucksache 21-0897.01 befriedigen uns nicht. Wir fragen daher ein weiteres Mal nach.
"Es wurde vom BA Bergedorf eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ein externes Büro beauftragt (sellhorn und hafkemeyer). Diese hat der Rechnungshof als nicht ausreichend betrachtet.“ Das Bezirksamt antwortet auf die Frage: "Wurde vom Bezirksamt vom beauftragten Büro eine Nachbesserung verlangt und wenn nein, warum nicht?" mit "Nein. Das Büro hat seinen Auftrag vertragsgemäß erfüllt."
In der Ziffer 507. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Der Rechnungshof hat die unvollständige und unzureichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beanstandet und das Bezirksamt aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass vor der Realisierung von Baumaßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden.“
In der Ziffer 508. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Das Bezirksamt hat dies zugesagt." In der Antwort auf unsere Große Anfrage schreibt das Bezirksamt: "Aus der Sicht des Bezirksamtes war die Untersuchung ausreichend."
In der Ziffer 511. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Der Rechnungshof hat gegenüber dem Bezirksamt als Auslober und Mitwirkendem am Vorprüfbericht die fehlende Prüfung der Fassadenkosten und die fehlende Darstellung im Vorprüfbericht beanstandet. Er hat das Bezirksamt aufgefordert, künftig bei Planungswettbewerben seine in Auslobungen benannten Vorgaben und Beurteilungskriterien umfassend aufzubereiten, zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse vergleichend in Vorprüfberichten dargestellt werden."
In der Ziffer 512. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Das Bezirksamt hat dies zugesagt."
In der Ziffer 516. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Der Rechnungshof hat beanstandet, dass das Bezirksamt nicht dafür gesorgt hat, dass die Wirtschaftlichkeit der Betriebs- und Folgekosten – entgegen seiner Absicht in der Auslobung – als Beurteilungskriterium im Vorprüfbericht aufgenommen sowie die Wettbewerbsentwürfe diesbezüglich bewertet wurden. Er hat das Bezirksamt aufgefordert, grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass der Begrenzung der Betriebs- und Folgekosten eine wesentliche Priorität eingeräumt wird, sowohl bei Planungswettbewerben als auch im Rahmen anderer Bedarfs- und Bauplanungen.
In der Ziffer 517. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Das Bezirksamt hat zugesagt, der Beachtung von Betriebs- und Folgekosten in Auslobungen künftig eine größere Rolle zuzuordnen und sie im Wettbewerb angemessen zu berücksichtigen."
In der Ziffer 521. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Der Rechnungshof hat gegenüber dem Bezirksamt als Auslober und Mitwirkendem am Vorprüfbericht die fehlende Prüfung der Verfasserangaben gemäß VV-Bau sowie die in Folge mangelnde Aufbereitung der Einhaltung der Kostenobergrenze im Vorprüfbericht beanstandet. Er hat das Bezirksamt aufgefordert, künftig darauf hinzuwirken, dass in Wettbewerbsverfahren die Einhaltung von Beurteilungskriterien überprüft und so dargestellt wird, dass das Preisgericht das Ergebnis bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann."
In der Ziffer 522. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Das Bezirksamt hat dies zugesagt."
In der Ziffer 542. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Das Bezirksamt Bergedorf und die Sprinkenhof hatten entgegen den Vorgaben des Hamburgischen Transparenzgesetzes mehrere für die Baumaßnahme maßgebliche Vereinbarungen nicht im Informationsregister veröffentlicht, zum Beispiel
– den Mietvertrag über die Vermietung des „Körber Hauses“,[1]
– den Mietvertrag über die Vermietung des Grundstücks,[2]
– die Vereinbarung zur Leistung eines „nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses“ in Höhe von gesamt 9,1 Mio. Euro und
– die Vereinbarung über den „verlorenen Baukostenzuschuss“ in Höhe von 2 Mio. Euro[3] sowie
– mehrere Planungs- und Bauverträge."
In der Ziffer 543. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Der Rechnungshof hat dies beanstandet und das Bezirksamt Bergedorf und die Sprinkenhof aufgefordert, künftig alle für die Baumaßnahme maßgeblichen Verträge und die dazugehörigen nachträglich vereinbarten Ergänzungen im Informationsregister zu veröffentlichen."
In der Ziffer 544. des Rechnungshofberichtes lesen wir: "Das Bezirksamt Bergedorf und die Sprinkenhof haben dies zugesagt und zum Teil bereits umgesetzt."
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