20-1156.01

Baugenehmigungen für Storchennester in den Vier- und Marschlanden

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Froh, Garbers, Herrn Capeletti und der CDU-Fraktion

 

Am Wochenende wurde in den Vier- und Marschlanden bekannt, dass ein Eigentümer eines Grundstücks am Ochsenwerder Landscheideweg von der Bergedorfer Verwaltung aufgefordert wurde, sofort Maßnahmen zu treffen, um den Bezug eines auf seinem Grundstück liegenden Horstes durch Störche dauerhaft zu verhindern. Die sofortige Vollziehung sei angeordnet worden.

Begründet soll die Anordnung damit sein, dass für die Aufstellung von Masten mit Storchenhorsten (-nestern) Baugenehmigungen erforderlich seien. Diese läge nicht vor, eine nachträgliche Genehmigung sei nicht möglich. Die Folge wäre die erste bekannte Stilllegung nebst Rückbau eines Storchenhorstes in den Vier- und Marschlanden, die vom Bezirksamt Bergedorf angeordnet wurde.

In den Vier- und Marschlanden ist man seit vielen Jahrzenten stolz, dass sich viele Storchenpaare niederlassen und neue Storche das Licht der Welt erblicken. Viele engagierte Bürger haben auf eigene Kosten Masten für Storchenhorste aufgestellt und viele Ehrenamtliche pflegen, registrieren und betreuen die Horste und Tiere. In den Sommermonaten sind die Storchenhorste eine Attraktion für Jung und Alt, sogar „Livecams“ sind geschaltet.

Selbst die Medien berichten übergreifend, wenn der 1. Storch ein Horst in den Vier- und Marschlanden bezieht und die ersten Jungstorche geschlüpft sind. Es soll mindestens 30 Storchenhorste in den Vier- und Marschlanden geben.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 27.03.2017 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1)      Wurde kürzlich die Stilllegung (und der Rückbau) eines bestehenden Storchenhorstes mit Mast vom Bezirksamt angeordnet?

 

a)      Wenn ja, wo?

 

Ochsenwerder Landscheideweg 54/56

 

b)      Wenn ja, vom wem wurde die Anordnung zum Rückbau/Entfernung angeordnet?

 

Das Bezirksamt Bergedorf hat weder den Rückbau noch die Entfernung des Storchenhorstes verlangt. Es wurde mit Datum 10.03.2017 gefordert, sofortige Maßnahmen zu treffen um einen Bezug des Horstes durch Störche zu verhindern, etwa durch dessen unverzügliche Abdeckung mit geeigneten Materialien. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass ein Bezug des Horstes durch Störche dauerhaft unterbleibt (§ 76 Abs. 1 HBauO).

Außerdem wurde ein Anhörungsschreiben wegen des ungenehmigt errichteten Mastes verschickt.

 

c)       Wenn ja, seit wann existierte dieser Mast mit Storchenhorst?

Der derzeit vorhandene Mast wurde erst im Februar 2017 als Ersatz für einen baufälligen Mast errichtet.

 

d)      Wurde das Bezirksamt Bergedorf von einer übergeordneten Stelle beauftragt oder angewiesen eine solche Maßnahme anzuordnen?

Nein

 

e)      Wurde der Verwaltungsakt von Amts wegen eingeleitet oder durch Dritte initiiert?

Das Bezirksamt erhielt von Dritten Kenntnis über den ungenehmigt errichteten Mast und ist daraufhin tätig geworden.

 

f)        War der Bezirksamtsleiter persönlich mit dem Vorgang befasst? Wenn ja, in welcher Form?

Der Bezirksamtsleiter wurde nach Erlass der Verfügung bzw. des Anhörungsschreibens informiert.

 

2)      Ist für einen Storchenhorst auf Privatgrund eine Baugenehmigung nach der HBauO oder einer anderen gesetzlichen Regelung erforderlich? Wenn ja, wann?

Der Mast für den Storchenhorst ist gem. Anl. 2 zur HBauO nicht verfahrensfrei und damit genehmigungsbedürftig.

 

3)      Wann ist eine Genehmigung zu beantragen und welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Siehe Antwort zu 2

 

4)      Sind der Verwaltung alle Standorte von Storchenhorsten auf Gebäuden und Masten in Bergedorf bekannt?

Die Frage ist von der BUE zu beantworten.

 

5)      Haben bestehende Storchenhorste Bestandschutz oder müssen alle Besitzer von Storchenhorsten jetzt nachträglich eine Baugenehmigung beantragen?

Zunächst ist davon auszugehen, dass die alten, bestehenden Masten mit Horst geduldet werden.

 

6)      Welche Ausnahmen gibt es?

Bauliche Anlagen und Nutzungen sind unzulässig, wenn sie z.B. öffentliche Belange beeinträchtigen.

 

7)      Wurden in den letzten Jahrzehnten Bauanträge zur Herstellung von Storchenhorsten gestellt und genehmigt?

Dem Bezirksamt Bergedorf sind keine entsprechenden Anträge bekannt.

 

8)      Gibt es vom Bezirksamt Bergedorf oder der Behörde für Umwelt und Energie Infomaterial für eine Bauausführung und die rechtlichen Voraussetzungen?

Die Frage ist von der BUE zu beantworten.

 

9)      Gibt es in den Vier- und Marschlanden (Bezirk Bergedorf) beauftragte Personen die fachkundig sind und vom Bezirksamt oder der Behörde für Umwelt und Energie eine Genehmigung haben Storchenhorste aufzustellen, zu pflegen und sonstige Aufgaben zu übernehmen? Wenn ja, wie viele Personen sind dem Bezirksamt bekannt?

Die Frage ist von der BUE zu beantworten.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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