20-1156

Baugenehmigungen für Storchennester in den Vier- und Marschlanden

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Froh, Garbers, Herrn Capeletti und der CDU-Fraktion

 

Am Wochenende wurde in den Vier- und Marschlanden bekannt, dass ein Eigentümer eines Grundstücks am Ochsenwerder Landscheideweg von der Bergedorfer Verwaltung aufgefordert wurde, sofort Maßnahmen zu treffen, um den Bezug eines auf seinem Grundstück liegenden Horstes durch Störche dauerhaft zu verhindern. Die sofortige Vollziehung sei angeordnet worden.

Begründet soll die Anordnung damit sein, dass für die Aufstellung von Masten mit Storchenhorsten (-nestern) Baugenehmigungen erforderlich seien. Diese läge nicht vor, eine nachträgliche Genehmigung sei nicht möglich. Die Folge wäre die erste bekannte Stilllegung nebst Rückbau eines Storchenhorstes in den Vier- und Marschlanden, die vom Bezirksamt Bergedorf angeordnet wurde.

In den Vier- und Marschlanden ist man seit vielen Jahrzenten stolz, dass sich viele Storchenpaare niederlassen und neue Storche das Licht der Welt erblicken. Viele engagierte Bürger haben auf eigene Kosten Masten für Storchenhorste aufgestellt und viele Ehrenamtliche pflegen, registrieren und betreuen die Horste und Tiere. In den Sommermonaten sind die Storchenhorste eine Attraktion für Jung und Alt, sogar „Livecams“ sind geschaltet.

Selbst die Medien berichten übergreifend, wenn der 1. Storch ein Horst in den Vier- und Marschlanden bezieht und die ersten Jungstorche geschlüpft sind. Es soll mindestens 30 Storchenhorste in den Vier- und Marschlanden geben.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1)      Wurde kürzlich die Stilllegung (und der Rückbau) eines bestehenden Storchenhorstes mit Mast vom Bezirksamt angeordnet?

 

a)      Wenn ja, wo?

b)      Wenn ja, vom wem wurde die Anordnung zum Rückbau/Entfernung angeordnet?

c)       Wenn ja, seit wann existierte dieser Mast mit Storchenhorst?

d)      Wurde das Bezirksamt Bergedorf von einer übergeordneten Stelle beauftragt oder angewiesen eine solche Maßnahme anzuordnen?

e)      Wurde der Verwaltungsakt von Amts wegen eingeleitet oder durch Dritte initiiert?

f)        War der Bezirksamtsleiter persönlich mit dem Vorgang befasst? Wenn ja, in welcher Form?

 

2)      Ist für einen Storchenhorst auf Privatgrund eine Baugenehmigung nach der HBauO oder einer anderen gesetzlichen Regelung erforderlich? Wenn ja, wann?

 

3)      Wann ist eine Genehmigung zu beantragen und welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

 

4)      Sind der Verwaltung alle Standorte von Storchenhorsten auf Gebäuden und Masten in Bergedorf bekannt?

 

5)      Haben bestehende Storchenhorste Bestandschutz oder müssen alle Besitzer von Storchenhorsten jetzt nachträglich eine Baugenehmigung beantragen?

 

6)      Welche Ausnahmen gibt es?

 

7)      Wurden in den letzten Jahrzehnten Bauanträge zur Herstellung von Storchenhorsten gestellt und genehmigt?

 

8)      Gibt es vom Bezirksamt Bergedorf oder der Behörde für Umwelt und Energie Infomaterial für eine Bauausführung und die rechtlichen Voraussetzungen?

 

9)      Gibt es in den Vier- und Marschlanden (Bezirk Bergedorf) beauftragte Personen die fachkundig sind und vom Bezirksamt oder der Behörde für Umwelt und Energie eine Genehmigung haben Storchenhorste aufzustellen, zu pflegen und sonstige Aufgaben zu übernehmen? Wenn ja, wie viele Personen sind dem Bezirksamt bekannt?

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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