Bau der Lärmschutzwand am Mittleren Landweg
In Ergänzung zur Drucksache-Nr. 21-0375 hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen/ Amt für Bauordnung und Hochbau zwischenzeitloch noch eine Ergänzung zu den Baustelleneinrichtungsflächen vorgenommen.
Der Weg am Bahndamm wird zusätzlich als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt (.s Anlage) eine Umwegung erfolgt –in Absprache mit der Bahnlandwirtschaft als Grundeigetümerin- über den anliegenden Parkplatz des Kleingartenvereins 150.
Eine Zuwegung zu den am Bahndamm liegenden Grundstücken bleibt damit gesichert.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Plan