21-0113.01

Barrierefreies Bille-Bad

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03.03.2020
07.01.2020
28.11.2019
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat am 26.09.2019 die Drucksache 21-0113 beschlossen.

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich beim Bille-Bad für die Schaffung eines modernen, behindertengerechten Haupteingangs einzusetzen, durch den auch Menschen im Rollstuhl das Bille-Bad betreten können.
  2. In der Zwischenzeit soll sich der Bezirksamtsleiter beim Bille-Bad dafür einsetzen, zur Überbrückung folgende Maßnahmen durchführen zu lassen:

-          Der behindertengerechte Fahrstuhl in der Tiefgarage muss angemessen ausgeschildert und gekennzeichnet werden, auch von außen.

-          Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die Ausfallzeiten des Aufzuges reduziert werden.

-          In der Nähe des Fahrstuhls sollen Behindertenparkplätze ausgewiesen werden.

-          Die Bordsteine sollen an verschiedenen Stellen abgesenkt werden, damit Rollstuhlfahrer gefahrlos den Aufzug erreichen können.

-          Am Fußweg beim Schillerufer gibt es eine Rampe für Kinderwagen, die jedoch steil und schmal ist. Hier soll geprüft werden, ob diese verbreitert und abgeflacht werden kann, damit Rollstuhlfahrer diesen Weg benutzen können.

  1. Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration ist zeitnah über die Bemühungen des Bezirksamtsleiters zu berichten.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie nimmt zu diesem Beschluss wie folgt Stellung:

 

„In der Tiefgarage befinden sich Behindertenstellplätze neben dem Lift zum Bad. Der kurze Weg zum Lift ist ebenerdig. Nach Nutzung des Liftes kommt man zwei Meter von der Kasse entfernt im Foyer an. Wenn der Aufzug ausfallen sollte, wird er umgehend repariert. Seit Einbau einer neuen Steuerung vor zwei Jahren verläuft der Betrieb jedoch störungsfrei.

 

Nachdem kürzlich die Bergedorfer Zeitung darauf hingewiesen hat, dass der barrierefreie Zugang zum Bad über die Tiefgarage nicht bekannt sei, hat Bäderland Hamburg GmbH (BLH) auf ihrer Website auf den barrierefreien Zugang hingewiesen. Zusätzlich wurde am Eingang der Tiefgarage ein Hinweisschild angebracht. Eine Beschilderung im öffentlichen Raum müsste durch das Bezirksamt erfolgen. Diese wird von BLH unterstützt.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) zu o.g. Beschluss der BV Bergedorf wie folgt Stellung:

 

Zu 1.: Ein barrierefreier Zugang über den Haupteingang ist nicht möglich, da die Bille über eine steile Brücke mit Stufen gequert werden muss. Zudem ist die Zuwegung über die Brücke länger als durch die Tiefgarage. Die einfachste und kürzeste Verbindung für Rollstuhlfahrer ist über die Tiefgarage und den Aufzug. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

Zu 2.a) bis 2.d): Siehe Vorbemerkung.

 

Zu 2.e): Eine Verbreiterung und Abflachung der vorhandenen Rampe wäre eine Aufgabe des Bezirksamtes, da es sich um den öffentlichen Raum handelt. BLH ist gern bereit gemeinsam mit dem Bezirksamt zu prüfen, ob durch diese Maßnahmen eine Verbesserung des Zugangs über das Schiller-Ufer möglich ist.  Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

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