21-2004.01

Barrierefreie Wahllokale im Bezirk Bergedorf

Antwort

Letzte Beratung: 11.04.2024 Hauptausschuss Ö 4

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE

 

Am 9. Juni finden die Bezirksversammlungswahl und die Europawahl statt. Auch in unserem Bezirk gibt es Wahlberechtigte, die aufgrund von körperlichen Einschränkungen ihr Wahllokal nicht erreichen können, da nicht alle Wahllokale barrierefrei sind. Neben der Möglichkeit der Briefwahl muss diesen Wahlberechtigten auch das Angebot von barrierefreien Wahllokalen zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Wie viele und welche barrierefreien Wahllokale standen zu der Bezirksversammlungswahl und zur Europawahl im Jahr 2019 zur Verfügung? Bitte nach Standorten im Bezirk aufzählen.

 

-          Von den 94 Bergedorfer Wahllokalen der EU/BV-Wahl 2019 waren 58 barrierefrei, 25 eingeschränkt barrierefrei und 11 nicht barrierefrei. Seit 2020 wird die Kategorie „eingeschränkt barrierefrei“ nicht mehr verwendet. Eine Liste der Wahllokale mit Angaben zur Barrierefreiheit und der Wählenden insgesamt, siehe Anlage 1.

 

  1. Wie viele Wahlberechtigte haben zu der Bezirksversammlungswahl und zur Europawahl im Jahr 2019 diese barrierefreien Wahllokale genutzt? Bitte nach Standorten im Bezirk aufzählen.

 

-          Siehe Anlage 1.

 

  1. Wie viele Beschwerden lagen zur Bezirksversammlungswahl und zur Europawahl im Jahr 2019 von Personen vor, die aufgrund von körperlichen Einschränkungen ein nicht barrierefreies Wahllokal nicht erreichen konnten?

 

-          Keine

 

  1. Welche Wahllokale im Bezirk sind nicht barrierefrei?

 

-          r die EU/BV-Wahlen 2024 siehe Anlage 2.r die EU/BV-Wahl 2019 siehe Anlage 1.

 

  1. Welche Lösungen wurden seitens des Bezirksamtes angeboten, um körperlich eingeschränkten Wahlberechtigten die Möglichkeit zur Stimmabgabe zu ermöglichen?

 

-          Mit der Beantragung des Wahlscheins für die Briefwahl können Wahlberechtigte in jedem Wahllokal ihres Wahlkreises wählen. Auf Nachfrage berät die Wahlgeschäfts- sowie die Wahldienststelle Wählende bei der Suche nach einem barrierefreien Wahllokal. Zudem wird Online sowie auf den Wahlbenachrichtigungskarten den Wahlberechtigten die Barrierefreiheit ihres Wahllokals mitgeteilt.

 

  1. Auf welchem Wege informiert das Bezirksamt potenziell betroffene Wahlberechtigte im Bezirk über die Möglichkeit, ihre Stimme in barrierefreien Wahllokalen oder per Briefwahl abzugeben?

 

-          Auf den Wahlbenachrichtigungskarten wird den Wahlberechtigten die Barrierefreiheit ihres Wahllokals mitgeteilt.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, mit wie vielen Wahlberechtigten bei der Bezirksversammlungswahl und der Europawahl in diesem Jahr insgesamt zu rechnen ist, die bei ihrer Stimmabgabe auf ein barrierefreies Wahllokal angewiesen sind? Wenn ja: Bitte die Anzahl und Standort möglichst nach Stadtteil angeben. Wenn nein: Was unternimmt das Bezirksamt, um diese Zahl zu ermitteln?

 

-          Nein, das Bezirksamt beabsichtigt nicht, entsprechende Verzeichnisse zu führen.

 

 

Petitum/Beschluss

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