Es gibt keine Wortmeldungen.
Die Tagesordnung wird einvernehmlich beschlossen.
Herr Gabriel informiert einleitend, dass es im Hinblick auf die vorliegende Drucksache der Hamburgischen Bürgerschaft drei Vorschläge für eine Kampagne im Bezirk Bergedorf gegeben habe.
Frau Kramer berichtet, dass man sich im Ältestenrat auf ein Verfahren verständigt habe, an das sich alle Fraktionen gehalten hätten. Im Zuge dessen habe man sich mehrheitlich für das Ausschreibungsangebot der Werbeagentur „Die Creativen“ entschieden. Dieses Votum solle man nun hier beschließen lassen und der Bezirksversammlung darüber berichten.
Herr Emrich gibt seiner Freude darüber Ausdruck, dass man sich interfraktionell verständigen konnte, nachdem die Kampagne zunächst „etwas unglücklich angelaufen“ sei. Außerdem sei dem Bezirksamt für die schnelle Umsetzung dessen, was an Ideenfindung besprochen worden sei, zu danken. Somit werde dann auch der Auftrag der Hamburgischen Bürgerschaft umgesetzt.
Der Hauptausschuss beschließt einstimmig, dem mehrheitlichen Votum von Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen zu folgen, sich für das Ausschreibungsangebot der Werbeagentur „Die Creativen“ zu entscheiden.
Im Hinblick auf die Antwort auf eine entsprechende Große Anfrage der LINKE-Fraktion zeigt sich Frau Westberg überrascht über die hohe Anzahl an Wahllokalen, in der die Barrierefreiheit nicht gegeben ist und fragt Herrn von Krenski, was die Gewährleistung der Erreichbarkeit des Wahllokals sowie der Barrierefreiheit im Wahllokal kennzeichne bzw. welche Aspekte dazu beigetragen hätten, dass lediglich 13 Wahllokale als nur teilweise barrierefrei eingestuft wurden.
Herr von Krenski informiert, dass hier unterschiedliche Dinge, wie zum Beispiel Stufen oder Türbreiten, die (nicht) vorhanden bzw. (nicht) den vorgeschriebenen Regularien für Barrierefreiheit entsprechen, eine Rolle spielen können. Grundsätzlich sei es recht schwierig, geeignete Wahllokale zu finden, zumal diese originär nicht für diesen Zweck gebaut worden seien. Zudem sei darauf zu verweisen, über die Möglichkeit der Briefwahl den Wahlschein rechtzeitig zu erhalten bzw. das nächstgelegene barrierefreie Wahllokal ansteuern zu können.
Des Weiteren fragt Frau Westberg, ob daran gedacht sei, bis zur nächsten Wahl (zur Hamburgischen Bürgerschaft 2025) Verbesserungen im Sinne der Beseitigung von Barrieren zu erreichen.
Herr von Krenski erläutert, dass dem Bezirksamt hierzu keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen würden. Zudem gebe es stets einen Wechsel bei der Auswahl der Wahllokale, sodass es senatsseitig kein Programm o.ä. gebe, nicht behördeneigene Gebäude entsprechend barrierefrei herzustellen. Gleichwohl sei für Gebäude, die für die Öffentlichkeit nutzbar seien, allgemein Barrierefreiheit anzustreben, weshalb Herr von Krenski hier auch (noch) „genauer und kritischer hinschauen“ und sich dieser Thematik widmen wird.
Frau Kramer merkt an, dass offenbar Schablonen, mittels derer sehbehinderte Menschen ihr Kreuz richtig (in einer Reihe) setzen können, in der Vergangenheit nicht in allen Wahllokalen vorhanden gewesen seien, was aber bei den kommenden Wahlen sichergestellt werden sollte.
Protokollnotiz Herr von Krenski:
Einer hierzu eingeholten Auskunft zufolge müssen Sehbeeinträchtigte solche Schablonen selbst mitbringen (Ausgabe/Versand durch den Hamburger Blindenverband). Die für den Wahlvorgang Verantwortlichen haben diese nicht in den Packsäcken im Wahllokal vorrätig. Zudem kann auf den Schablonen nach der Benutzung (durch Übermalen) erkennbar sein, wie die Betreffenden gewählt haben. Daher muss zur Wahrung des Wahlgeheimnisses die Schablone wieder mitgenommen werden. Wenn weitere Informationen hierzu benötigt werden, kann ggf. das Landeswahlamt weiterhelfen, da dieses im Kontakt zum Sehbehindertenverein steht.
Auf die Frage von Frau Petersen-Griem, ob die „Betroffenen“ wissen, ob auch „ihr“ Wahllokal barrierefrei ist, antworten Frau Schmidt-Hoffmann und Herr von Krenski, es sei davon auszugehen, dass dieses, wie zumindest in früheren Zeiten üblich, auf den Wahlbenachrichtigungskarten vermerkt sei.
Der Einladung eines Referenten wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Protokollnotiz: Ein nachträglicher Hinweis ergab, dass Vertreter des Citymanagements zu dieser Thematik einzuladen sind.
Der Einladung eines Referenten wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Der Einladung eines Referenten wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Der Einladung eines Referenten wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Der Einladung eines Referenten wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Der öffentliche Teil der Tagesordnung wird einvernehmlich genehmigt.