Barrierefreie E-Ladesäulen an Schwerbehindertenparkplätzen
Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.2
Antrag
des BAbg. Roßborg und SPD-Fraktion
Ein Schwerbehindertenparkplatz ist ein speziell eingerichteter Parkplatz für Menschen mit Behinderung. Parkberechtigte Menschen erhalten beim Landesbetrieb Verkehr auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung und einen blauen Parkausweis (EU). Menschen, die in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" für eine außergewöhnliche Gehbehinderung oder "Bl" für Blindheit haben, haben die Möglichkeit, diese Parkerleichterung in Anspruch zu nehmen.
Bisher wurden im öffentlichen Raum überwiegend Parkplätze mit E-Ladesäulen für Menschen ohne Einschränkungen eingerichtet. Dies ist ein wichtiger Schritt für das Voranbringen der Mobilitätswende, schließt aber Menschen mit Einschränkungen von der Teilhabe am Straßenverkehr zunehmend aus. Dies sollten wir ändern.
Dabei ist zu beachten, dass E-Ladesäulen an Schwerbehindertenparkplätzen auch die Kriterien für Barrierefreiheit erfüllen müssen, also z. B. die richtige Höhe haben. Zudem müssen diese Ladesäulen so gestaltet werden, dass blinde und sehbehinderte Menschen sie rechtzeitig als Hindernis wahrnehmen können.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten,
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