Barrierefreie E-Ladesäulen an Schwerbehindertenparkplätzen
Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.2
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft und Innovation
zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf vom 30. Januar 2025
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) teilt die Auffassung der Bezirksversammlung Bergedorf, dass Barrierefreiheit an Ladeinfrastruktur ein zentrales Anliegen ist, um eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Straßenverkehr zu ermöglichen.
Daher hat die BWI in den Verträgen mit den Konzessionären bereits Regelungen aufgenommen, die ab dem Jahr 2026 die Errichtung barrierefreier Hardware vorsieht, sofern diese am Markt verfügbar ist. Damit nimmt Hamburg bereits eine Vorreiterrolle im Aufbau von barrierefreier Ladeinfrastruktur ein und stößt hierfür auch die notwendigen Entwicklungen auf Seiten der Hardwareanbieter an.
Neben der Hardware ist der Ladeplatz von zentraler Bedeutung. Die Ladeplätze liegen auch nach dem Aufbau von Ladeinfrastruktur in der Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die BWI erarbeitet ein übergeordnetes Konzept zur Verbesserung der Barrierefreiheit an Ladeplätzen unter Berücksichtigung der Ende des Jahres 2024 veröffentlichten DIN SPEC 91504 „Barrierefreie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“, die Anforderung an barrierefreie Ladeinfrastruktur und Ladeplätze definiert.
Derzeit gibt es nach Wissen der BWI keine Ladeinfrastruktur an Parkplätzen für behinderte Menschen im Bezirk Bergedorf. Dies liegt vor allem an der bislang am Markt kaum verfügbaren barrierefreien Hardware sowie an der mangelnden Wirtschaftlichkeit für Betreiber an diesen Standorten.
Die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen für Schwerbehinderte wird von der BWI in das oben genannte übergeordnete Konzept einbezogen. Neben der besonderen Bedeutung dieser Stellplätze für Menschen mit Behinderung werden auch die Herausforderungen der Hardware und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.
Darüber hinaus führt die BWI mit den derzeitigen Konzessionären für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur Gespräche, wie die Barrierefreiheit an Ladeinfrastruktur generell verbessert werden kann. Gemeinsam mit den Konzessionären wurde dabei beispielsweise schon vereinbart, dass künftig erhoben wird, ob Ladeplätze und die errichtete Hardware barrierefrei oder zumindest barrierereduziert sind. Damit soll die gezielte Suche nach diesen Ladepunkten ermöglicht werden, auch wenn die Ladeinfrastruktur sich nicht an einem Schwerbehindertenstellplatz befindet.
Im Rahmen von künftigen Vergaben wird die Barrierefreiheit weiterhin eine wichtige Rolle spielen und geeignet berücksichtigt, sodass hier künftig eine weitere Verbesserung der Situation angestrebt wird.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
---
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.